Fortbildung zur Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa) (m/w)
Ihr Weg zu mehr Verantwortung außerhalb der Praxis
Sie wollen sich fortbilden und mehr Verantwortung übernehmen? Sie streben eine selbstständigere Arbeitsweise und Abwechslung im Praxisalltag an?
Dann werden Sie Nicht-ärztliche Praxisassistentin, kurz - NäPa!
Im Rahmen der delegierbaren ärztlichen Leistungen übernehmen Sie als NäPa selbstständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch notwendig ist. Durch die Übernahme delegierbarer Leistungen entlasten Sie nicht nur Ihren Arbeitgeber, sondern leisten einen wertvollen Beitrag zur deutschlandweiten qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung.
Seit dem 01.01.2015 wurde mit dem neuen EBM ein extrabudgetärer Zuschlag für NäPas in Hausarztpraxen eingeführt. Um eine NäPa in der Arztpraxis einsetzen zu können, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, das regelt die "Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gem. § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V" (Delegations-Vereinbarung) vom 17.03.2009 (Stand: 01.01.2017). Informationen zum Genehmigungsverfahren sowie zur Abrechnung der Leistung erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Sie können auf drei möglichen Wegen die NäPa-Qualifikation erlangen. Durch die Fortbildung zur NäPa gemäß des Curriculums der Bundesärztekammer, durch Anrechnung der VERAH® Fortbildung auf die NäPa sowie durch Umschreibung von VERAH® auf NäPa.
Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Fachbereich Medizinische Fachangestellte
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Tel. 0711/76981-541/ -602 / -604
E-Mail
-
Fortbildung zur NäPa gemäß Rahmencurriculum der Bundesärztekammer
Sie absolvieren einen bis zu 271-stündigen berufsbegleitenden Lehrgang, der auf dem Fortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestelle und Arzthelfer/innen "Nicht-ärztliche Praxisassistentin" der Bundesärztekammer basiert. › Weiterlesen
-
Anrechnung von VERAH® auf die NäPa Fortbildung
Die Anrechnung der Qualifikation als VERAH®/VERAH®-Plus ab 01.01.2015 auf die NäPa ist im Memorandum of Understanding zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband vom 17.01.2014 geregelt. › Weiterlesen
-
Umschreibung von VERAH® auf NäPa (für VERAH®/VERAH®-Plus mit Urkunden bis 31.12.2014)
Für VERAH®/VERAH®-Plus mit Urkunden, die bis zum 31.12.2014 ausgestellt worden sind, existiert in Baden-Württemberg eine bundesweit einzigartige Übergangsregelung. › Weiterlesen
-
Teilnahmevoraussetzungen
-
Aktuelle Fortbildungstermine
-
Fortbildungskosten
-
Refresher
-
Anmeldung
-
Rechtliche Grundlagen
-
Verkürzungsmöglichkeiten
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
letzte Änderung am 04.12.2017