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Informationen für Patientinnen und Patienten
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Als "individuelle Gesundheitsleistungen", kurz IGeL, werden die Leistungen bezeichnet, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht besteht.

Obwohl individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen, können sie medizinisch sinnvoll sein und auf besonderen Wunsch der Patienten erfolgen. Nach Aufklärung über die entstehenden Kosten und schriftlicher Zustimmung der Patienten stellt der Arzt eine Privatrechnung über die erbrachten Leistungen aus.

Der Umgang mit sogenannten IGeL wird mit zunehmender Schärfe öffentlich diskutiert. Um diese Diskussion zu versachlichen und zugleich ausgewogen über Selbstzahlerleistungen zu informieren, haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung den überarbeiteten IGeL-Ratgeber "Selbst zahlen?" vorgestellt. Der gemeinsam mit dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin entwickelte Ratgeber wird von allen Ärzteverbänden unterstützt.

So erfahren Bürger, was IGeL sind, warum gesetzlich Versicherte dafür zahlen müssen und auf was jeder achten sollte, der von seiner Ärztin oder seinem Arzt eine solche Leistung angeboten bekommt oder sie von sich aus wünscht. Für Ärztinnen und Ärzte, die IGeL anbieten, kann dieser Ratgeber als Leitfaden dienen. Er kann helfen, bei Beratung und Aufklärung Missverständnisse zu vermeiden, und er informiert über rechtliche Anforderungen. Erklärtes Ziel des Ratgebers ist es, das offene Gespräch zwischen Arzt und Patient zu fördern. Denn er regt dazu an, im Arztgespräch die "richtigen Fragen" über IGeL zu besprechen.