Weiterbildungsordnung (WBO 2020, Inkrafttreten 01.07.2020)
Ärztinnen und Ärzte, die ab dem 1. Juli 2020 mit ihrer Weiterbildung beginnen, müssen ihre Weiterbildung verpflichtend nach der neuen Weiterbildungsordnung 2020 absolvieren.
Die Weiterbildungsordnung gliedert sich in drei Teile:
Der Abschnitt A umfasst den Paragraphenteil.
Der Abschnitt B umfasst die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen.
Der Abschnitt C umfasst die Zusatzweiterbildungen.
Weiterbildungsordnung 2020 der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Gesamtdokument) [PDF]
Paragraphenteil [PDF]
Auszug aus der Weiterbildungsordnung 2020 der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Begriffserläuterungen und Inhalte der Weiterbildung für Abschnitt B
Auszug aus der Weiterbildungsordnung 2020 der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Gebiete, Facharzt- und Schwerpunkt-Kompetenzen
Hier finden Sie die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen mit den jeweiligen Definitionen, Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalten.
Zusatzweiterbildungen
Hier finden Sie die Zusatzweiterbildungen mit den jeweiligen Definitionen, Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalten.
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eLogbuch
Das elektronische Logbuch dient der kontinuierlichen Dokumentation der absolvierten Weiterbildungsinhalte durch den Weiterzubildenden sowie der Bestätigung des erreichten Weiterbildungsstandes durch den zur Weiterbildung befugten Arzt. › Weiterlesen
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Weiterbildungsbefugnis WBO 2020
Ärztinnen und Ärzte, die in verantwortlicher Leitung die Weiterbildung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchführen, müssen von der Ärztekammer hierfür befugt sein. › Weiterlesen
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur neuen Weiterbildungsordnung, zum eLogbuch und zur Weiterbildung in Allgemeinmedizin
Häufig gestellte Fragen und dazugehörige Antworten. › Weiterlesen