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Rein in die Ärztekammer!

Der Weg in die Gremien der Ärztekammer ist ganz einfach möglich: Jetzt zur Wahl aufstellen lassen und im Erfolgsfall ab Frühjahr 2027 mitarbeiten und mitgestalten.

14. September 2026

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Deadline naht

Wahlvorschlag jetzt einreichen!

Logo der Ärztekammerwahl 2026

Am 1. Oktober 2026 endet die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 WahlO) um 24.00 Uhr.

Die ärztliche Selbstverwaltung repräsentiert die geballte Schlagkraft aller Ärztinnen und Ärzte der unterschiedlichen Fachrichtungen. Keine Gruppe wird bevorzugt oder benachteiligt, die Ärztekammer setzt sich landesweit auf allen Ebenen für die berufspolitischen Belange aller ärztlicher Kolleginnen und Kollegen ein und spricht im Gegensatz zu Fachverbänden für die Ärzteschaft als Ganzes. 

Daher ist es wichtig, dass sich viele Ärztinnen und Ärzte aus vielen verschiedenen Fachgebieten und Tätigkeitsbereichen für die Übernahme eines Wahlamtes interessieren und als Wahlbewerberinnen beziehungsweise Wahlbewerber zur Wahl stellen. Denn alle (fach-) ärztlichen Gruppen sollen die Möglichkeit haben, sich mit ihrem Know-how in ihre ärztliche Selbstverwaltung einzubringen und standespolitische Entscheidungen mitzugestalten. Dies garantiert breiten Konsens der Entscheidungsfindungen über alle Sektorengrenzen hinau. 

Wer sich als Wahlbewerber aufstellen lässt und ein Amt übernimmt, arbeitet in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung mit, stärkt Netzwerke und ist aktiv an der Weiterentwicklung des ärztlichen Stands beteiligt.

Alle, die sich zur Wahl stellen wollen, finden online umfassende Informationen und Dokumente, die zur Einreichung eines Wahlvorschlags wichtig sind.