Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein.
Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab dem 19.05.2026 für Mitglieder und bestimmte Benutzergruppen verpflichtend.
Informationen zu den Benutzergruppen entnehmen Sie unseren FAQs.
© Adobe Stock / SB CreativeStichtag zur Feststellung der Wahlberechtigten (§ 10 WahlO): 01.04.2026
Aufstellung der Wählerlisten für jeden Wahlkreis (§ 12 WahlO): 31.05.2026
Auslegung der Listen in den Bezirksärztekammern (§ 12 WahlO): 02.06.2026 bis 12.06.2026
Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 WahlO): 01.10.2026, 24.00 Uhr
Versenden der Stimmzettel (§ 18 WahlO): Bis spätestens 12.11.2026, 24.00 Uhr
Eingang der Stimmbriefe beim Bezirkswahlleiter (§ 3 WahlO): Bis spätestens 27.11.2026, 24.00 Uhr
Auswertung der Wahlunterlagen und Auszählung; Feststellung der Wahlergebnisse: Dezember 2026
Bekanntgabe der Wahlergebnisse: im Ärzteblatt BW, im Dezember-Heft 2026
Schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge zur LandesVV und DÄT (§ 28 WahlO): 12.02.2027 bis 18.00 Uhr
Konstituierende Bezirksvertreterversammlungen mit Wahl zur LandesVV und zum Deutschen Ärztetag: 20.02.2027
Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer: 13.03.2027

"Wie sieht der Stimmzettel aus...?"
"Wie kann ich mich für die Kammerwahl als Bewerber aufstellen...?"
"Wann liegt das Wahlergebnis vor...?"
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen beantworten wir ausführlich in unserem FAQ.
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