
Sie wollen sich aktiv in der Ärztekammer engagieren? Jetzt bietet sich die Gelegenheit dazu.
Stichtag zur Feststellung der Wahlberechtigten (§ 10 WahlO): 01.04.2026
Aufstellung der Wählerlisten für jeden Wahlkreis (§ 12 WahlO): 31.05.2026
Auslegung der Listen in den Bezirksärztekammern (§ 12 WahlO): 02.06.2026 bis 12.06.2026
Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 WahlO): 01.10.2026, 24.00 Uhr
Versenden der Stimmzettel (§ 18 WahlO): Bis spätestens 12.11.2026, 24.00 Uhr
Eingang der Stimmbriefe beim Bezirkswahlleiter (§ 3 WahlO): Bis spätestens 27.11.2026, 24.00 Uhr
Auswertung der Wahlunterlagen und Auszählung; Feststellung der Wahlergebnisse: Dezember 2026
Bekanntgabe der Wahlergebnisse: im Ärzteblatt BW, im Dezember-Heft 2026
Schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge zur LandesVV und DÄT (§ 28 WahlO): 12.02.2027 bis 18.00 Uhr
Konstituierende Bezirksvertreterversammlungen mit Wahl zur LandesVV und zum Deutschen Ärztetag: 20.02.2027
Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer: 13.03.2027
Wer sich als Wahlbewerber aufstellen lässt und ein Amt übernimmt, lernt die Gremienarbeit der ärztlichen Selbstverwaltung kennen, stärkt Netzwerke und ist aktiv an der Weiterentwicklung des ärztlichen Stands beteiligt. - Hier sind umfassende Informationen und Dokumente verfügbar, die zur Einreichung eines Wahlvorschlags wichtig sind.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und unsere Antworten.
Alles, was formal wichtig ist.
Für Mitglieder:
Ärztinnen und Ärzten, die Mitglied in der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind, können über ihr persönliches Dashboard direkt auf die Wahlplattform zugreifen. Nach dem Login rufen Sie dann im Dashboard die "Elektronische Wahlvorschlagserfassung" auf.
Für externe Einreicher:
Externe Einreicher sind z.B. Sekretariate, Verbände, etc. Füllen Sie das Kontaktformular aus. Im Anschluss erhalten Sie von der Landesärztekammer alle notwendigen Anweisungen via E-Mail.
Zur Wahlwerbung in Wahlbezirk und Wahlkreis können zusätzlich Adressetiketten oder E-Mail-Adressen bei der entsprechenden Bezirksärztekammer angefordert werden.
Hinweis zur Wahlwerbung:
Die Herausgabe von Adressdaten für Zwecke der Wahlwerbung erfolgt erst ab Oktober 2026.
Nach § 6 a der Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden die Adressdaten an "Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zugelassener Wahlvorschläge nach § 16 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg" und "ärztliche Verbände und Gruppierungen, denen die Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen zugelassener Wahlvorschläge angehören" herausgegeben.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 der Wahlordnung) endet am 1. Oktober 2026. Erst nach Ablauf dieser Frist und der anschließenden Zulassung der Wahlvorschläge durch die Bezirkswahlleitungen können Adressdaten zur Wahlwerbung beantragt und herausgegeben werden.
Die entsprechenden Antragsformulare werden ab Oktober 2026 an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.

Auch in diesem Jahr ist die Schaltung von wahlbezogenen Anzeigen im Ärzteblatt Baden-Württemberg zu stark vergünstigten Konditionen möglich, damit sich die Wählerinnen und Wähler über die „Programmatik“ und die „Köpfe“ der Wahlbewerber informieren können.

"Wie sieht der Stimmzettel aus...?"
"Wie kann ich mich für die Kammerwahl als Bewerber aufstellen...?"
"Wann liegt das Wahlergebnis vor...?"
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen beantworten wir ausführlich in unserem FAQ.
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