Hinweis: Der Landeswahlausschuss legt die finalen Termine fest
- Stichtag zur Feststellung der Wahlberechtigten (§ 10 WahlO): 01.04.2026 
- Aufstellung der Wählerlisten für jeden Wahlkreis (§ 12 WahlO): 31.05.2026 
- Auslegung der Listen in den Bezirksärztekammern (§ 12 WahlO): Ab 01.06.2026 (mindestens eine, meist jedoch 2 Wochen) 
- Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 WahlO): 01.10.2026, 24.00 Uhr 
- Versenden der Stimmzettel (§ 18 WahlO): Bis spätestens 12.11.2026 
- Eingang der Stimmbriefe beim Bezirkswahlleiter (§ 3 WahlO): Bis spätestens 27.11.2026, 24.00 Uhr 
- Auswertung der Wahlunterlagen und Auszählung; Feststellung der Wahlergebnisse: Dezember 2026 
- Bekanntgabe der Wahlergebnisse: im Ärzteblatt BW, voraussichtlich im Dezember-Heft 2026 
- Schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge zur LandesVV und DÄT (§ 28 WahlO): Bis spätestens 29.01.2027, 18.00 Uhr 
- Konstituierende Bezirksvertreterversammlungen mit Wahl zur LandesVV und zum Deutschen Ärztetag: Termine folgen 
- Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer 

"Wie sieht der Stimmzettel aus...?"
"Wie kann ich mich für die Kammerwahl als Bewerber aufstellen...?"
"Wann liegt das Wahlergebnis vor...?"
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen beantworten wir ausführlich in unserem FAQ.
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