
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung (Duales System), die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Berufsauszubildende haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn, aber für alle nach dem 31. Dezember 2019 abgeschlossenen Ausbildungsverträge einen Anspruch auf eine Mindestvergütung, die im BBiG geregelt ist. Eine Ausnahme gilt für tarifgebundene Ausbildungsbetriebe, die ihren Auszubildenden für die Laufzeit des entsprechenden Tarifvertrags die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen können, selbst wenn diese noch unter den im BBiG bestimmten Sätzen liegen.
Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG) enthält besondere Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt.

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