Am 01.01.2025 sind der neue Manteltarifvertrag und der neue Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte in Kraft getreten.
Die maßgeblichen Änderungen finden sich in der Gehaltstabelle (§ 3 des Gehaltstarifvertrags) sowie bei der Ausbildungsvergütung (§ 4 des Gehaltstarifvertrags). Der Manteltarifvertrag sieht zudem in § 16 Absatz 3 nun jährlich 29 Urlaubstage vor. 2024 waren es noch 28 Tage.
Ausbildungspraxen, die das Vertragsmuster der Bezirksärztekammer Nordbaden nutzen, unterfallen nicht automatisch den Tarifverträgen. Jedoch nimmt der Musterausbildungsvertrag an zwei Stellen Bezug. Zum einen verweist er bezüglich der Vergütung auf den jeweils aktuellen Gehaltstarifvertrag, zum anderen richtet sich der Urlaub nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Manteltarifvertrags. Die Änderungen sind daher auch für Ausbildungspraxen relevant.
Abrufen können Sie die aktuellen Tarifverträge und FAQs auf der Homepage der Landesärztekammer im Bereich MFA Ausbildungspraxen hier
Bei allen Fragen zu den neuen Tarifverträgen oder rund um die Ausbildung zur MFA dürfen Sie sich gerne an Frau Ass. iur. Bach, Leiterin des Rechtsreferats unter der Telefonnummer 0721-16024-141 wenden.