Früherkennung von Lungenkrebs bei starken Rauchern als Kassenleistung
Das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum wird als neue Früherkennungsuntersuchung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen und voraussichtlich ab April 2026 Kassenleistung. Dazu müssen sowohl die durchführenden Radiologen als auch die zuweisen Ärzte (Allgemeinmediziner, Internisten, Arbeitsmediziner) eine einschlägige Qualifikation nach § 6 der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vorweisen können. (weiterlesen)
Für die Teilnahme am neuen Früherkennungsprogramm benötigen Erst- und Zweitbefunder (Radiologen) eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Weitere Informationen finden Sie z. B. unter: