Tarifverträge MFA laufen 2026 weiter – neue Gehaltstariftabelle und Ausbildungsvergütung

Am 01.01.2025 sind der Manteltarifvertrag und der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte in Kraft getreten. Die Verträge laufen auch im Jahr 2026 weiter. Wer nach Gehaltstarifvertrag bezahlt, sollte die darin vorgesehenen Erhöhungen für 2026 beachten.

Seit dem 01.01.2026 gilt die neue Gehaltstariftabelle für Vollzeitbeschäftigte, zu finden in § 3 Absatz 2 des Gehaltstarifvertrags. Außerdem erhöht sich die Ausbildungsvergütung ab dem 01.01.2026 im 1. Ausbildungsjahr monatlich auf 1.050 €, im 2. Jahr auf 1.150 € monatlich und im 3. Jahr auf 1.250 € pro Monat (§ 4 des Gehaltstarifvertrags).

Ausbildungspraxen, die das Vertragsmuster der Bezirksärztekammer Nordbaden nutzen, unterfallen nicht automatisch den Tarifverträgen. Jedoch nimmt der Musterausbildungsvertrag an zwei Stellen Bezug. Zum einen verweist er bezüglich der Vergütung auf den jeweils aktuellen Gehaltstarifvertrag, zum anderen richten sich die Urlaubstage nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Manteltarifvertrags.

Abrufen können Sie die aktuellen Tarifverträge und FAQs auf der Homepage der Landesärztekammer im Bereich MFA Ausbildungspraxen

Bei Fragen erreichen Sie unser Rechtsreferat, Frau Ass. iur. Bach unter der Telefonnummer 0721-16024-141. 

Artikel: Ass. iur. Bach, Januar 2026