14. Mai 2024

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75 Jahre Grundgesetz

Kein Platz für Verfassungsfeinde – auch in rauer werdenden Zeiten

Symbolbild Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland© Adobe Stock / thauwald-pictures

Stuttgart, 15. Mai 2024. Vor 75 Jahren trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Anlässlich dieses Jubiläums betont die Landesärztekammer Baden-Württemberg, dass Achtung der Menschenwürde, Gleichbehandlung und gegenseitiger Respekt unschätzbaren gesellschaftlichen Wert besitzen und unerlässlich sind, um die Gesundheitsversorgung am Laufen zu halten. Gleichzeitig stellt die Kammer heraus, dass gerade Ärztinnen und Ärzte – schon durch das enge Arzt-Patienten-Verhältnis – der Wahrung dieser Werte verpflichtet sind. „Weder der Staat noch der Einzelne darf die Menschenwürde verletzen. Das betrifft alle Bereiche unseres Lebens und ganz besonders unseren ärztlichen Beruf“, hebt Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, im Editorial der heute erschienenen Mai-Ausgabe im Ärzteblatt Baden-Württemberg hervor. Ärztinnen und Ärzte seien für Patientinnen und Patienten die Gewährsleute, dass die Menschenwürde gerade der Schwachen und Kranken geschützt werde.

Dennoch: Hass und Hetze nehmen online wie offline zu. Dr. Miller verweist in diesem Zusammenhang auf aktuelle Initiativen der Ärztekammer, gerade jetzt entschieden sowie öffentlich sichtbar für demokratische Prinzipien einzustehen. So hat die Ärztekammer beispielsweise in diesem Jahr eine Gemeinsame Erklärung für Demokratie und Pluralismus mitunterzeichnet und gegen Rassismus und Diskriminierung Stellung bezogen. Auch setzt sich die Kammer – ganz praktisch – für eine Verbesserung der Hilfen für besonders Schutzbedürftige wie traumatisierte Geflüchtete und Papierlose ein.

„Demokratische Werte werden immer offener infrage gestellt“, warnt Dr. Miller und macht auf die Folgen auch für den Gesundheitssektor aufmerksam: „Dies könnte die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten schwieriger machen. Umso mehr seien Patienten und Medizinisches Personal gefragt, „Konflikte und Anfeindungen aus den Kliniken und aus den Praxen entschieden fernzuhalten“.

Gleichbehandlung im ärztlichen Berufsethos

Der „Geist des Grundgesetzes“ – vor allem die Gleichbehandlung von Menschen als Patienten – lässt sich auch im ärztlichen Berufsethos (Berufsordnung, Genfer Gelöbnis etc.) ausmachen. Wie dies in der Praxis (vor)gelebt wird und wie die Lage im Alltag verbessert werden kann, thematisiert das Ärzteblatt Baden-Württemberg im Rahmen eines Doppelinterviews: Muhterem Aras, die Präsidentin des baden-württembergischen Landtags, und Dr. Robin Maitra, Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer, sprechen im medizinischen und politischen Kontext über die Situation im Südwesten, tauschen Argumente aus und stellen heraus, wie sich Landespolitik und Ärzteschaft gleichsam einbringen können, um Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung und Menschenwürde in Zeiten des Erstarkens immer extremerer Positionen zu schützen.

Es reicht aber nicht, Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats nur „nach außen hin“ zu verteidigen; sie müssen auch „nach innen“ gelebt werden. Im Behandlungskontext heißt das: Es darf keine Rolle spielen, woher Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Fachangestellte, Pflegerinnen und Pfleger sowie alle weiteren Mitarbeitenden der Gesundheitsberufe kommen, wie sie aussehen und welcher Religion oder sexuellen Orientierung sie angehören. Was zählt ist, dass Behandlungs- und Pflegeteams gut zusammenarbeiten, um Leiden zu lindern und Lebensqualität zu verbessern. Und dass diejenigen, die behandelt und gepflegt werden, auf die fachliche Kompetenz dieser Teams vertrauen und deren Leistung entsprechend würdigen.

Daran darf sich auch in rauer werdenden Zeiten nichts ändern, betont Kammerpräsident Dr. Miller. Ungleichbehandlung, Vorurteile und Verachtung haben im Gesundheitswesen nichts verloren; für Verfassungsfeinde gibt es schlicht keinen Platz.

Das Ärzteblatt Baden-Württemberg kann online eingesehen werden.