Sie wollen sich fortbilden und mehr Verantwortung übernehmen? Sie streben eine selbstständigere Arbeitsweise und Abwechslung im Praxisalltag an?
Dann werden Sie Nicht-ärztliche/-r Praxisassistent/-in, kurz - NäPa!
Kurz informiert
Module und Kosten: Hier klicken.
- Fortbildungsinhalte: Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns/Berufsbild; Medizinische Kompetenz; Kommunikation/Dokumentation; Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz; Praktische Fortbildung (in Form von Hausbesuchen)
Teilnahmevoraussetzung: Qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum MFA, Arzthelferin oder dem Krankenpflegergesetz und Pflegeberufsgesetz. Außerdem werden 3 Jahre Arbeitserfahrung in einer Praxis vorausgesetzt.
Im Rahmen der delegierbaren ärztlichen Leistungen übernehmen Sie als NäPa selbstständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch notwendig ist. Durch die Übernahme delegierbarer Leistungen entlasten Sie nicht nur Ihren Arbeitgeber, sondern leisten einen wertvollen Beitrag zur deutschlandweiten qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung.
Seit dem 01.01.2015 wurde mit dem neuen EBM ein extrabudgetärer Zuschlag für NäPas in Hausarztpraxen eingeführt. Um eine/-n NäPa in der Arztpraxis einsetzen zu können, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, das regelt die "Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gem. § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V" (Delegations-Vereinbarung) vom 17.03.2009 (Stand: 01.01.2017). Informationen zum Genehmigungsverfahren sowie zur Abrechnung der Leistung erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Sie absolvieren einen bis zu 271-stündigen berufsbegleitenden Lehrgang, der auf dem Fortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestelle und Arzthelfer/innen "Nicht-ärztliche Praxisassistentin" der Bundesärztekammer basiert. Der individuelle Fortbildungsumfang kann je nach Ausbildung und Berufserfahrung der Teilnehmenden variieren. Die Fortbildung zur/zum NäPa endet mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle.
Inhalte der Fortbildung:
- Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns/Berufsbild
- Medizinische Kompetenz
- Kommunikation/Dokumentation
- Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz
- Praktische Fortbildung (in Form von Hausbesuchen)
Umfang der Fortbildung:
Dauer der Berufstätigkeit: weniger als 5 Jahre; Theoretische Fortbildung: 201 Stunden; Praktische Fortbildung: 50 Stunden; Notfallmanagement: 20 Stunden; Gesamt: 271 Stunden
Dauer der Berufstätigkeit: weniger als 10 Jahre; Theoretische Fortbildung: 170 Stunden; Praktische Fortbildung: 30 Stunden; Notfallmanagement: 20 Stunden; Gesamt: 220 Stunden
Dauer der Berufstätigkeit: mehr als 10 Jahre; Theoretische Fortbildung: 150 Stunden; Praktische Fortbildung: 20 Stunden; Notfallmanagement: 20 Stunden; Gesamt: 190 Stunden
Die Module sind frei wählbar. Kurzer Hinweis: Die Module B1 - B11 sind prüfungsrelevant.
Die praktische Fortbildung findet in Form von Hausbesuchen statt. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt. Beachten Sie bitte auch das ausführliche Hausbesuchsprotokoll und das tabellarische Hausbesuchsprotokoll.
Um das Zertifikat für den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung zu erhalten, ist nach Absolvierung des Theorieteils und der Hausbesuche das Bestehen einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle erforderlich.
Die Teilnahmevoraussetzungen gestalten sich wie folgt:
- Qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin oder dem Krankenpflegegesetz/ Pflegeberufegesetz
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einer Arztpraxis zum Zeitpunkt der Lernerfolgskontrolle
Folgende Unterlagen sind parallel zur Anmeldung bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg einzureichen:
- Brief und/oder Zeugnis der Ausbildung zur/zum MFA/AH und/oder ein Nachweis über eine Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetzt in Kopie
- Nachweis über die gesamte Berufserfahrung
Diese Unterlagen können Sie gerne per E-Mail (mfa@baek-nw.de) oder per Post an die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg einreichen.
Die Fortbildung zur/zum NäPa kann auch bei Vorliegen folgender Qualifikationen verkürzt werden
- VERAH® / VERAH®-Plus
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in mit Nachweis über mind. 4 Jahre Berufserfahrung in den letzten 10 Jahren in einem Krankenhaus
Folgende Fortbildungen können nur angerechnet werden, sofern diese in einem Zeitraum von fünf Jahren vor Abschluss der/des NäPa absolviert worden sind:
- Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung
- Ernährungsmedizin
- Onkologie
- Fachwirt/-in der hausärztlichen Betreuung
- Notfallfachkraft