Sie wollen sich fortbilden und mehr Verantwortung übernehmen? Sie streben eine selbstständigere Arbeitsweise und Abwechslung im Praxisalltag an?
Dann werden Sie Nicht-ärztliche/-r Praxisassistent/-in, kurz - NäPa!
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Module und Kosten: Hier klicken.
- Fortbildungsinhalte: Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns/Berufsbild; Medizinische Kompetenz; Kommunikation/Dokumentation; Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz; Praktische Fortbildung (in Form von Hausbesuchen)
Teilnahmevoraussetzung: Qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum MFA, Arzthelfer/-in oder dem Krankenpflegergesetz und Pflegeberufsgesetz. Außerdem werden 3 Jahre Arbeitserfahrung in einer Praxis vorausgesetzt.
Im Rahmen der delegierbaren ärztlichen Leistungen übernehmen Sie als NäPa selbstständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch notwendig ist. Durch die Übernahme delegierbarer Leistungen entlasten Sie nicht nur Ihren Arbeitgeber, sondern leisten einen wertvollen Beitrag zur deutschlandweiten qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung.
Seit dem 01.01.2015 wurde mit dem neuen EBM ein extrabudgetärer Zuschlag für NäPas in Hausarztpraxen eingeführt. Um eine/-n NäPa in der Arztpraxis einsetzen zu können, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, das regelt die "Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gem. § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V" (Delegations-Vereinbarung) vom 17.03.2009 (Stand: 01.01.2017). Informationen zum Genehmigungsverfahren sowie zur Abrechnung der Leistung erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Die Teilnahmevoraussetzungen gestalten sich wie folgt:
- Qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten/Arzthelfer/-in oder dem Krankenpflegegesetz/ Pflegeberufegesetz
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einer Arztpraxis zum Zeitpunkt der Lernerfolgskontrolle
Folgende Unterlagen sind parallel zur Anmeldung bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg einzureichen:
- Brief und/oder Zeugnis der Ausbildung zur/zum MFA/AH und/oder ein Nachweis über eine Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetzt in Kopie
- Nachweis über die gesamte Berufserfahrung
- Kopie VERAH® Urkunde
- Kopie VERAH®plus (sofern vorhanden; Teilnahme ist keine Pflicht)
- Nachweis über weitere 20 Hausbesuche, ab Anmeldedatum (die Hausbesuche müssen bis zu 4 Wochen vor der Lernerfolgskontrolle eingereicht werden). Nutzen Sie hierfür folgendes Formular.
Diese Unterlagen können Sie gerne per E-Mail (mfa@baek-nw.de) oder per Post an die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg einreichen.
Die Anrechnung der Qualifikation als VERAH®/VERAH®-Plus ab 01.01.2015 auf die/den NäPa ist im Memorandum of Understanding zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband vom 17.01.2014 geregelt.
Folgende zusätzliche Leistungen müssen VERAH®s erbringen, um die NäPa Qualifikation zu erlangen:
Weniger als 5 Jahre Berufserfahrung einer/eines MFA/AH:
- 40 Stunden theoretische Fortbildung (davon 8 UE Arzneimittelversorgung verpflichtend)
- Mit MFA/AH-Plus:.20 Stunden theoretische Fortbildung
- 20 Hausbesuche
- Lernerfolgskontrolle erforderlich
Zwischen 5-10 Jahre Berufserfahrung einer/eines MFA/AH:
- 20 Stunden theoretische Fortbildung (Das Modul „Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis“ ist empfehlenswert)
- Mit MFA/AH-Plus: 0 Stunden theoretische Fortbildung
- 20 Hausbesuche
- Lernerfolgskontrolle erforderlich
Über 10 Jahren Berufserfahrung einer/eines MFA/AH:
- Modul B1 - Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 Stunden)
- Modul B5 - Psychosomatische und psychosoziale Versorgung (15 Stunden)
- Modul B7 - Arzneimittelversorgung (8 Stunden)
Wahlweise können auch die folgenden VERAH®plus-Kurse als Theoriestunden anerkannt werden:
- Sterbebegleitung (6 Stunden)
- Schmerz (4 Stunden)
- Demenz (4 Stunden)
- Ulcus Cruris (6 Stunden)
Diese Unterlagen können Sie gerne per E-Mail (mfa@baek-nw.de) oder per Post an die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg einreichen.
Für VERAH®/VERAH®-Plus mit Urkunden, die bis zum 31.12.2014 ausgestellt worden sind, existiert in Baden-Württemberg eine bundesweit einzigartige Übergangsregelung. Auf Antrag und gegen eine Gebühr von 26,- Euro schreibt die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ohne weitere Voraussetzungen und ohne Lernerfolgskontrolle von der VERAH® auf die NäPa-Qualifikation um.
Antragsformulare stehen hier zum Download zur Verfügung.
Welche Dokumente sind dem Antrag auf Umschreibung beizufügen?
Dem Antrag ist eine Kopie der VERAH®-Urkunde beizufügen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Muss der Antrag auf Umschreibung bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bis zum 31.12.2014 eingegangen sein?
Nein, es gibt keine Frist. Die Anträge müssen nicht bis 31.12.2014 gestellt worden sein. Sie werden aber in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.
Was passiert mit meiner VERAH®/VERAH®-Plus-Qualifikation nach der Umschreibung?
Nachdem Ihre VERAH®/VERAH®-Plus-Qualifikation von der Ärztekammer auf die NäPa umgeschrieben wurde, verliert Ihre VERAH®-Urkunde selbstverständlich nicht ihre Gültigkeit. Sie sind einfach beides: VERAH® und NäPa!