07. Januar 2024

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Zusatzweiterbildung Homöopathie

Geplante Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie

Fläschchen mit Globuli© Adobe Stock / janvier

Beteiligungsverfahren und öffentliche Anhörung; Vertreterversammlung entscheidet

Vom 8. bis 29. Februar wird die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein (zweites) Beteiligungsverfahren zur geplanten Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie durchführen: Ärztinnen und Ärzte sowie die Öffentlichkeit werden dabei Gelegenheit haben, sich auf der Website der Landesärztekammer über das Ergebnis der (gesetzlich vorgeschriebenen) Verhältnismäßigkeitsprüfung zu informieren.

Hintergrund ist eine Entscheidung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer vom Sommer 2022, die mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt hatte, dass in Baden-Württemberg die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen werden soll. Bevor diese Änderung in Kraft treten kann, war zunächst eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die Landesärztekammer eine öffentliche Anhörung zum Thema durchführen (Termin wird noch bekanntgegeben), auf deren Grundlage die Vertreterversammlung dann voraussichtlich im Sommer ihre finale Entscheidung treffen wird.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema