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Die Vertreterversammlung der LÄK BW hat am 28. Juni 2025 die Neufassung der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (FBO LÄK BW) beschlossen.
Welche Änderungen ergeben sich für Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich des Nachweises (Fortbildungszertifikat) für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nach Inkrafttreten der neuen FBO LÄK BW am 01.07.2026?
Als Teilnehmender einer Fortbildungsmaßnahme müssen Sie der Anbieterin oder dem Anbieter Ihre einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) zur Verfügung stellen. Diese befindet sich auf den EFN-Klebeetiketten, dem Fortbildungsausweis oder dem Arztausweis.
Für die Bestellung Ihrer EFN-Klebeetiketten und Ihres Fortbildungsausweises benutzen Sie bitte folgendes Formular.
Bitte lassen Sie sich immer eine Teilnahmebescheinigung aushändigen.
Falls Sie aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit oder wegen einer länger als drei Monate andauernden Erkrankung nicht berufstätig sind, können Sie einen entsprechenden Nachweis an FobiZert@laek-bw.de senden.
Bitte beachten Sie: Falls Sie der sozialrechtlichen Fortbildungsverpflichtung unterliegen, legen Sie bitte die von der Kassenärztlichen Vereinigung oder von Ihrer Klinikleitung genehmigte Fristverlängerung vor.

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