© Purichaya / stock.adobe.comRein in die Ärztekammer!
Der Weg in die Gremien der Ärztekammer ist ganz einfach möglich: Jetzt zur Wahl aufstellen lassen und im Erfolgsfall ab Frühjahr 2027 mitarbeiten und mitgestalten.
12. September 2026
ÄBW Heft 9 erschienen

Editorial
Berufsständische Versorgungswerke sind kein Reformobjekt
Gute und vor allem solide und nachhaltige Reformpolitik beginnt mit einer einfachen Zielsetzung: Sie löst Probleme dort, wo sie entstehen, und lässt funktionierende Strukturen unangetastet. Mit dem Bericht der Alterssicherungskommission liegt ein umfassender Vorschlag für die Weiterentwicklung der Alterssicherung in Deutschland vor. Jetzt kommt
es darauf an, dass die Politik daraus die richtigen Schlussfolgerungen zieht. Reformen sind notwendig – aber eben nur dort, wo strukturelle Herausforderungen bestehen. Funktionierende Versorgungssysteme sind allein daran zu messen, ob sie dauerhaft eine verlässliche Altersversorgung gewährleisten, und nicht daran, ob sie einem einheitlichen Modell entsprechen. (...)
Titelthema
Weiterbildung: am besten aufgehoben in ärztlicher Hand
Ziel der ärztlichen Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte Tätigkeiten nach Abschluss des Medizinstudiums. Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärztinnen und Ärzte und wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen. (...)
Kammern und KV
Gemeinsam Gesundheitsversorgung stärken
Baden-Württemberg hat eine neue Landesregierung – und mit Oliver Hildenbrand einen neuen Gesundheitsminister. Bereits kurz nach seinem Start lud Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller den Minister zur Sommersitzung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer ein. Dort nutzte Minister Hildenbrand die Gelegenheit, den Delegierten zentrale Eckpunkte seines gesundheitspolitischen Kurses vorzustellen und die Positionen der Südwest-Ärzteschaft kennenzulernen. Gerade in Zeiten des rapiden gesundheitspolitischen Umbruchs ist persönlicher Austausch wichtiger denn je. Ob GKV-Sparparket, Krisenresilienz des Gesundheitssektors oder interprofessionelle Zusammenarbeit: Es war ein gehaltvoller und konstruktiver Gedankenaustausch. (...)
Vermischtes
„Realistische Stressinduktion“
Ein besonderer Schockraum an der Medizinischen Fakultät der Uni Ulm ermöglicht Medizin-Studierenden das virtuelle Durchspielen von Notfall-Szenarien. Mit Markus Rossa, Digital Learning Manager und Teamleiter vom Kompetenzzentrum eEducation in der Medizin Baden-Württemberg, sprach ÄBW-Chefredakteur Dr. Oliver Erens. (...)
Unsere Ausgaben lassen sich auch online als Blätter-PDF lesen oder downloaden.
Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen.
Werr die gedruckte Ausgabe abbestellen möchte, muss die digitale Ausgabe monatlich selbständig auf der Website lesen oder als PDF-Dokument herunterladen. Einen Aboservice oder Ähnliches gibt es dafür derzeit leider nicht.
Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?
Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich.
Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Daten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.
