20. Dezember 2023

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eHealth

Ärzte- und Apothekerschaft kooperieren

Vizepräsidentin A. Trasselli, Präsident Dr. M. Braun, Präsident Dr. W. Miller, Vizepräsidentin S. Laubscher© Landesärztekammer Baden-WürttembergUnser Foto zeigt LÄK-Vizepräsidentin A. Trasselli, LAK-Präsident Dr. M. Braun, LÄK-Präsident Dr. W. Miller und LAK-Vizepräsidentin S. Laubscher


Bei einer gemeinsamen Vorstandssitzung von Landesärztekammer und Landesapothekerkammer Baden-Württemberg haben die beiden Körperschaften ihre strategische Zusammenarbeit weiter gefestigt: Landesärztekammer-Präsident Dr. Wolfgang Miller und Landesapothekerkammer-Präsident Dr. Martin Braun unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung zum Thema eHealth.

"Wir sind überzeugt, dass die Digitalisierung einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung leisten kann. Wir setzen uns gemeinsam dafür ein, alle Akteure im Gesundheitssektor auf diesem Weg mitzunehmen und zu begleiten", heißt es in dem Papier der beiden Kammern.

Neben der Wissensakquise und der Wissensdistribution betreibt die Landesärztekammer als wirtschaftliche und materielle Trägerin einen Showroom in Stuttgart-Degerloch. Er wurde von der Landesärztekammer initiiert und konzipiert. Er bildet eine virtuelle Arztpraxis sowie eine virtuelle Apotheke ab. Ziel ist es, den Leistungserbringern im Gesundheitswesen die IT Anwendungen einer digital arbeitenden Arztpraxis näher zu bringen und diese zu begleiten sowie einen praxisnahen Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu bieten. Durch den Betrieb des Showrooms sollen entsprechende Fortbildungsangebote geschaffen werden.

Die Landesapothekerkammer ist bereits aktiv in den Showroom integriert und bringt ihre Expertise in die präsentierten Inhalte ein. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, eine ganzheitliche Perspektive auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu vermitteln, die sowohl die ärztliche als auch die pharmazeutische Seite berücksichtigt und zusammenführt.

Die Kammern wollen so eine ihrer zentralen Aufgaben als berufsständische Kammern gegenüber ihren Mitgliedern erfüllen. Insbesondere leisten die Kammern hierdurch einen wichtigen Beitrag für eine moderne und vor allem aktuelle Aus-, Fort und Weiterbildung der Kammermitglieder sowie den bei den Kammermitgliedern beschäftigten Personen.