Ausschließliche ärztliche Fernbehandlung
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat im Frühjahr 2020 kurzfristig auf die veränderte Versorgungssituation mit erhöhter Corona-Ansteckungsgefahr reagiert und gestattet die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung auch außerhalb genehmigter Pilotprojekte (Details hier); dazu zählt unter anderem die Videosprechstunde. Die entsprechend geänderte Berufsordnung trat am 1. Juni in Kraft. Damit ging Baden-Württemberg im Einklang mit den anderen Landesärztekammern diesen Schritt zur weiteren Integration der Fernbehandlung in die tägliche Patientenversorgung.
Ärztinnen und Ärzte, die selbst Fernbehandlung anbieten wollen, finden wichtige Informationen in den „Hinweisen und Erläuterungen“ der Bundesärztekammer. Ferner haben wir wichtige Informationen über Videosprechstunden zusammengestellt. Darüber hinausgehende Fragen beantwortet Ihre Bezirksärztekammer.
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Historischer Hintergrund der ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung
Seinerzeit von der Landesärztekammer Baden-Württemberg genehmigte Modellprojekte (auf Basis des § 7 der bis 31.05.2020 gültig Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte). › Weiterlesen
letzte Änderung am 14.05.2020