Ärztekammer überwacht Berufspflichten ihrer Mitglieder
Berufsgerichte

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Ärztekammer gehört es, die Erfüllung der Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte (Kammermitglieder) zu überwachen.

Überwachung von Berufspflichten
Bei berufsrechtswidriger Handlungen haben sich die Kammermitglieder in einem Berufsgerichtsverfahren zu verantworten. Zu diesem Zweck sind bei den Ärztekammern Berufsgerichte eingerichtet. Die Berufsgerichte sind Organe der Landesärztekammer und gehören nach der Gerichtsverfassung zu den ordentlichen (staatlichen) Gerichten.

Rechtsgrundlagen sind das Heilberufekammergesetz des Landes Baden-Württemberg sowie die Berufsordnung und die Berufsgerichtsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.


Stethoskop
Berufsgerichtliche Instanzen

Das erstinstanzliche berufsgerichtliche Verfahren findet vor den Bezirksberufsgerichten statt, die bei den jeweiligen Bezirksärztekammern angesiedelt sind. Örtlich zuständig ist das Bezirksberufsgericht, in dessen Bezirk die Ärztin bzw. der Arzt den Beruf ausübt oder, wenn er den Beruf nicht ausübt, den Wohnsitz hat.

Berufungsinstanz im Berufsgerichtsverfahren ist das Landesberufsgericht für Ärzte in Stuttgart bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Strafen
Berufsgerichtliche Maßnahmen beschreibt das Heilberufekammergesetz des Landes Baden-Württemberg in Paragraf 58.
Personelle Besetzung und Datenschutzerklärung der Berufsgerichte