Datenschutzerklärung der Bezirksärztekammer Nordbaden
Am 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 in Kraft getreten. Nicht nur Kliniken und Praxen unterliegen jetzt einer Vielzahl von neuen Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Auch die Bezirksärztekammer Nordbaden als regionale Gliederung der Landesärztekammer Baden-Württemberg - Körperschaft des öffentlichen Rechts muss im Verhältnis zu ihren Mitgliedern einer Reihe von Informationspflichten nachkommen und Auskunftsrechte beachten. Wir haben versucht, diesen Pflichten zeitnah mit Hilfe der beiliegenden Datenschutzerklärung nachzukommen. Sie finden dort mit der gebotenen Kürze ausgeführt, welche personenbezogenen Daten wir von den Mitgliedern auf welcher Rechtsgrundlage erheben und zu welchem Zweck wir sie verarbeiten.
letzte Änderung am 29.05.2018