26. Mai 2025
Zahl der Behandlungsfehler in Baden-Württemberg gering

Die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte erfordert tagtäglich hunderte kleine und größere Entscheidungen, teils sehr kurzfristig aus einer akuten Situation heraus. Das eine oder andere stellt sich im Nachhinein als nicht ideal heraus, und sei es nur, dass beispielsweise eine wünschenswerte Untersuchung schlicht nicht verfügbar war. Wenn sich am Ende zeigt, dass eine andere Entscheidung richtig gewesen wäre und Patienten dadurch nicht optimal, zu spät oder in die falsche Richtung behandelt wurden, wenn sie einen sogenannten Schaden erleiden, sprechen wir von einem Behandlungsfehler.
„Wo Menschen arbeiten, können bei aller Sorgfalt Fehler unterlaufen. Die hohe Qualität der gesundheitlichen Versorgung lässt sich nur erhalten, wenn sich jede und jeder bemüht, aus vermeidbaren Fehlern zu lernen“, betont Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Die Ärztekammern in Deutschland unterhalten mit www.cirsmedical.de ein frei zugängliches Meldeportal, in dem kritische Ereignisse gesammelt und ausgewertet werden. Seit über zehn Jahren wird hier klar strukturiert aufgearbeitet, was von ganz verschiedenen Stellen berichtet wird. Dieses Verfahren ist international eingeführt und stellt einen wichtigen Baustein der Qualitätssicherung und Qualitätsförderung im Gesundheitswesen dar.
„Glücklicherweise ist die Zahl der Behandlungsfehler in Baden-Württemberg bei den unzähligen teils komplexen Behandlungsfällen äußerst gering“, so Dr. Miller. „Aber natürlich ist jeder einzelne Behandlungsfehler einer zu viel!“
Wer einen Behandlungsfehler vermutet, kann sich im konkreten Einzelfall an die „Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht“ wenden. Diese sind in Stuttgart, Reutlingen, Karlsruhe und Freiburg eingerichtet und werden von der Ärztekammer und den Versicherungen finanziert. Für die Patienten ist das Verfahren kostenfrei. „Die Kommissionen klären als unabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten objektiv, ob eine gesundheitliche Einschränkung Folge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ist. Falls dies der Fall ist, kann dieses Gutachten zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen Arzt und Patient beitragen. Dadurch wird beiden Seiten ein risikoreiches, belastendes und oft teures Gerichtsverfahren erspart“, erläutert der Kammerpräsident.
Den Kommissionen gehören neben dem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt zwei ärztliche Mitglieder an. Mindestens ein ärztliches Mitglied ist im gleichen Gebiet tätig wie die betroffenen Ärztinnen und Ärzte. Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen sind Empfehlungen, die in der Mehrzahl der Fälle die Fragen abschließend klären können. Wenn der Patient oder die Ärztin beziehungsweise der Arzt mit der Entscheidung der Gutachterkommission nicht einverstanden sind, können selbstverständlich die Gerichte angerufen werden.
Bei den vier Gutachterstellen im Bereich der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurden im Jahr 2024 insgesamt 332 Verfahren mit einer Sachentscheidung abgeschlossen. Bei 80 der 332 Sachentscheidungen wurde ein Behandlungsfehler bejaht, was einem Anteil von 24,1 Prozent entspricht. - In Baden-Württemberg gab es im Jahr 2024 rund 60.000.000 ambulante und zirka 1.800.000 stationäre Behandlungsfälle. Setzt man die bejahten Behandlungsfehler in Relation zu den rund 61.800.000 Behandlungen, so ergibt dies rechnerisch einen bestätigten Fehler pro 772.500 Behandlungsfälle im Jahr 2024.