06. Februar 2023

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Weiterbildungsbefugte

Übergangsbestimmungen laufen aus

Frau mit Schild "Weiterbildung"© Foto: Adobe Stock

Zum 30. Juni 2023 laufen die Übergangsbestimmungen nach § 20 Abs. 10 der Weiterbildungsordnung aus. Weiterbilderinnen und Weiterbilder benötigen daher ab dem 1. Juli 2023 eine Weiterbildungsbefugnis nach der Weiterbildungsordnung 2020, um Ärztinnen und Ärzte nach neuem Recht weiterzubilden.

Weiterbildungsbefugnisse nach der alten Weiterbildungsordnung gelten nur insoweit noch fort, als diejenigen, die nach der alten Weiterbildungsordnung ihre Weiterbildung begonnen haben, diese noch auf der Basis der alten Weiterbildungsbefugnis des Weiterbilders abschließen können.

Eine automatische Übertragung der Weiterbildungsbefugnis von der Weiterbildungsordnung 2006 auf die Weiterbildungsordnung 2020 findet nicht statt. Ärztinnen und Ärzte, die auch nach der Weiterbildungsordnung 2020 weiterbilden möchten, werden gebeten, rechtzeitig in dem Onlineantragsverfahren im Dashboard auf der Website der Landesärztekammer einen Befugnisantrag bei ihrer zuständigen Bezirksärztekammer einzureichen.

Um eine möglichst nahtlose Weiterbildungsbefugnis sicherzustellen, empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig bei der Bezirksärztekammer einzureichen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Weiterbildungsbefugter Fördermittel der Kassenärztlichen Vereinigung in Anspruch nimmt.