In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen die Gutachterkommission für Fragen Ärztlicher Haftpflicht näher vorstellen.
Ende der 70-Jahre hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg durch Kammersatzung bei den vier Bezirksärztekammern Kommissionen zur Begutachtung behaupteter ärztlicher Behandlungsfehler eingerichtet. Aufgabe der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ist es, bei Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient zur Befriedigung des Arzt-Patientenverhältnisses beitragen, die Gerichte zu entlasten und den Interessen des Patienten dahingehend gerecht werden, dass sie diesem ein objektives und kostenfreies Verfahren zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfes gewährleisten. Gleichzeitig werden die Arbeitsergebnisse der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bundesweit im Rahmen der bei der Bundesärztekammer gebildeten Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ausgewertet. Hier kann somit ein wesentlicher Beitrag zur Fehlerprophylaxe geleistet werden, indem Erfahrungen aus der Tätigkeit dieser Gremien bei der ärztlichen Fortbildung verwendet werden.
Aktuell gilt das „Statut der Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht“ vom 10.08.2005, geändert durch Satzung vom 25.08.2010. Die Kommissionen erstatten auf Antrag ein schriftliches Gutachten darüber, ob der Patient infolge eines schuldhaften ärztlichen Behandlungsfehlers einen Gesundheitsschaden erlitten hat. Feststellungen zur Höhe des Schadenersatzanspruches werden nicht getroffen. Diese Frage bleibt der Abwicklung des Schadenfalles durch die Haftpflichtversicherungen vorbehalten. Das Verfahren ist freiwillig und setzt die Zustimmung aller Beteiligten voraus.
Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei. Die Kommission erstattet ihr Gutachten in der Besetzung mit einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und zwei ärztlichen Beisitzern. Das Verfahren orientiert sich an der Zivilprozessordnung. Regelmäßig findet ein Erörterungstermin mit den Verfahrensbeteiligten statt. Im Jahre 2021 sind ca. 190 Anträge eingegangen.