12. Mai 2025

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Vergütung

Verlängerung Meldevergütung Hautkrebs

Untersuchung auf Hautkrebs© Adobe Stock / WavebreakmediaMicro

Stuttgart, 13. Mai 2025. Seit 2020 vergütet das Land die Meldung von prognostisch günstigen nicht-melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien an das Klinische Krebsregister Baden-Württemberg.

Auf Basis einer Vereinbarung zwischen Landesärzte- und Landeszahnärztekammer sowie Sozialministerium Baden-Württemberg erfolgt die Vergütung für die Meldung. Diese wurde jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2025 leicht angehoben: Für den Diagnosedatensatz werden 4,50 Euro, für den Therapiedatensatz 3,50 Euro, für den Verlaufsdatensatz 1,20 Euro und für die Pathologiemeldung 1,20 Euro gezahlt (die Vereinbarung endet am 31. Dezember 2026).

Meldungen von prognostisch ungünstigen nicht-melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien sind ohnehin Bestandteil der allgemeinen bundesweiten Meldeverpflichtung und werden von durch die Gesetzliche Krankenversicherung vergütet. Von der Meldeverpflichtung ausgenommen sind Basalzellkarzinome und In-Situ-Neubildungen; Hintergrund ist deren nahezu hundertprozentige Überlebensrate.