12. Juni 2023

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Soziales Entschädigungsrecht

Traumatherapie für Opfer von Gewalttaten

Gewaltopfer© Foto: erika8213 / Adobe Stock

Opfer von Gewalttaten benötigen besondere Unterstützung, insbesondere bei der Bewältigung der oft schweren psychischen Folgen dieser Ereignisse. Mit der Neufassung des Sozialen Entschädigungsrechts im Sozialgesetzbuch XIV wurde der Anspruch der Betroffenen auf schnelle psychotherapeutische Hilfe in spezialisierten Traumaambulanzen gesetzlich verankert. In den §§ 31 ff. SGB XIV sowie in der Traumaambulanz-Verordnung (TAV) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rahmenbedingungen für diese sogenannte Schnelle Hilfe bundesweit einheitlich geregelt.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und das Landesversorgungsamt im Regierungspräsidium Stuttgart sind in Baden-Württemberg gemeinsam dafür zuständig, dieses Angebot der Traumatherapie möglichst flächendeckend umzusetzen und für die Opfer von Gewalttaten verfügbar zu machen. 

Das Sozialministerium möchte daher alle Kliniken, Ambulanzen und Praxen, welche die in der TAV aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, für eine Zusammenarbeit mit der für das SGB XIV zuständigen Versorgungsverwaltung gewinnen. Es bietet eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zugunsten der Klienten an. Durch die Kliniken, Ambulanzen und Praxen mit psychotherapeutischen Angeboten in Baden-Württemberg erhalten Opfer von Gewalttaten einen schnellen und niederschwelligen Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe. Die Behandlung wird mit dem Versorgungsamt im Landratsamt vor Ort abgerechnet. Die Vergütung beinhaltet neben den gängigen EBM-Sätzen auch zusätzliche Pauschalen je Fall.

Soweit Kliniken, Ambulanzen und Praxen mit psychotherapeutischen Angeboten in Baden-Württemberg bereits im Modellprojekt Vertragspartner des Sozialministeriums sind oder bilateral mit einem Versorgungsamt bereits eine Vereinbarung geschlossen haben, bestehen diese unverändert fort. Es lohnt sich jedoch zu prüfen, ob der neue Vertrag gegebenenfalls attraktiver ist.

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