30. Oktober 2023
Petition zur Verbesserung der ambulanten Versorgung

Stuttgart, 31. Oktober 2023. Bürokratiewahnsinn, massiver Personal- und Fachkräftemangel, immer höherer Kostendruck, schleppend vorangehende Digitalisierung und immer neue Hürden seitens der Politik – die ambulante Versorgung ist in einer tiefen Krise. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat aus diesem Grund eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, die klar fordert: Die Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung müssen endlich verbessert werden! Die KBV ruft Ärztinnen und Ärzte, Praxisangestellte und Patienten dazu auf, durch Unterschrift die Initiative zu unterstützen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt und fördert alle Maßnahmen, die öffentlichkeitswirksam auf dringend benötigte Reformen im Gesundheitssektor aufmerksam machen.
Die Petition ist Teil einer umfassenden Kampagne, mit der die niedergelassene Ärzte- und Psychotherapeutenschaft, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV seit Wochen auf die schlechten Zustände – und den drohenden „Praxiskollaps“ – hinweisen (das Ärzteblatt Baden-Württemberg berichtete umfangreich).Die Petition führt Kernforderungen an die Politik auf (darunter: Abschaffung der Budgetierung, sinnvolle Digitalisierung mit funktionierender Technik, Abbau von Bürokratie, Abschaffung von Regressen bei Verordnungen).
Die KBV hält auf ihrer Internetseite eine Unterschriftenliste zum Ausdruck bereit. Ergänzend dazu steht in zwei Varianten ein Infoblatt zur Verfügung, das in den Praxisräumen ausgelegt oder ausgehängt werden – und auch dafür genutzt werden – kann, um mit Patienten ins Gespräch zu kommen. Mitarbeitende in den Arztpraxen werden gebeten, die ausgefüllte Unterschriftsliste direkt per Post, E-Mail oder Fax an den Petitionsausschuss des Bundestages zu übermitteln. Sobald der Petitionsausschuss des Bundestages die Petition nach Prüfung im Internet veröffentlicht hat, kann sie auch online (und weiterhin auf Papier) unterzeichnet werden.
Insgesamt werden mindestens 50.000 Unterschriften benötigt, damit das Anliegen im zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages persönlich vorgebracht werden kann.
Die KBV hält auf einer eigens eingerichteten Internetseite weitere Informationen und Hinweise zum Einreichen der Petition für die Arztpraxen bereit.