14. April 2023
Neues Soziales Entschädigungsrecht

Menschen, die in Deutschland Opfer einer Gewalttat werden, haben, wenn sie gesundheitlich geschädigt werden, Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Tat. Leider ist vielen Betroffenen dieses Recht nicht bekannt, sodass sie die ihnen zustehenden Leistungen nicht beantragen.
Verletzte Opfer wenden sich nach der Tat jedoch oft an Ärztinnen und Ärzte. Deshalb ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte gut über das Soziale Entschädigungsrecht informiert sind und Betroffene hierauf aufmerksam machen.
Jüngst wurde das Soziale Entschädigungsrecht umfassend reformiert und im neuen Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch zusammengefasst. Einige Vorschriften gelten bereits, der überwiegende Teil tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lädt daher Ärztinnen und Ärzte mit Kontakt zu potenziell Berechtigten am 25. Mai 2023 von 10 bis 12 Uhr zu einer digitalen Informationsveranstaltung über das Neue Soziale Entschädigungsrecht ein. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Anmeldung ist bis zum 5. Mai 2023 per E-Mail möglich. Das Ministerium sendet anschließend die Einwahldaten zu.