21. Dezember 2023

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Online-Tätigkeitsbescheinigung

Neuer Service der Ärztekammer

Arzt Großaufnahme

Immer häufiger benötigen beispielsweise Privatärztinnen und -ärzte oder Arbeitsmediziner einen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI), beispielsweise zum Ausstellen von elektronischen Rezepten, zum Befüllen der elektronischen Patientenakte, um auf die medizinischen Fachanwendungen der TI zuzugreifen oder auch um Patientendaten von der elektronischen Gesundheitskarte auszulesen. Um sich beim Zugang zur TI identifizieren zu können, benötigen sie zudem einen elektronischen Praxisausweis, die sogenannte „Secure Module Card für Betriebsstätten“ (SMC-B). Nur mit dieser Karte können sich Praxen als berechtigte Teilnehmer authentifizieren und mittels Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

Die SMC-B wird von der Nationalen Agentur für Digitale Medizin (gematik) herausgegeben. Um eine SMC-B bei der gematik beantragen zu können, müssen Ärztinnen und Ärzte eine Bescheinigung über eine niedergelassene Tätigkeit nachweisen. Vertragsärztinnen und -ärzte erhalten diese Bescheinigung von der Kassenärztlichen Vereinigung, während rein privat tätige Mediziner sie bislang von ihrer zuständigen Bezirksärztekammer erhielten. – Ab sofort ist die Bescheinigung im Internetauftritt der Landesärztekammer zu finden: Sie kann im Dashboard der Landesärztekammer beim Menüpunkt „Meine Daten verwalten“ und dann „Tätigkeitsbescheinigung“ jederzeit selbstständig abgerufen werden.

Über den auf der Bescheinigung befindlichen QR-Code können neben persönlichen Daten (Anrede, Titel, Rufname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort) auch Tätigkeitsart, Tätigkeitsbeginn und Tätigkeitsadresse validiert werden. Der QR-Code verliert automatisch seine Gültigkeit, wenn sich die Tätigkeit ändert oder die Ärztin beziehungsweise der Arzt nicht mehr Mitglied der Kammer ist.

Weitere Informationen: www.aerztekammer-bw.de/dashboard