13. Januar 2026
Hilfen für traumatisierte Geflüchtete sind immer noch nicht angemessen
© Adobe Stock / IuliiaDie medizinisch-therapeutische Unterstützung für traumatisierte Geflüchtete ist in Baden-Württemberg immer noch unzureichend. Dies ist das zentrale Ergebnis des mittlerweile „Vierten Versorgungsberichts Traumatisierte Geflüchtete“, den die Landesärztekammer und die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg nun veröffentlicht haben.
„Wir wollen mit unserem neuen Bericht auf die Versorgungssituation psychisch traumatisierter Geflüchteter hinweisen und eine Verbesserung der medizinischen Versorgung anregen“, sagt Dr. Robin Maitra, der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärzte Baden-Württemberg. „Nüchtern die Versorgungslage analysieren, Defizite benennen und produktiv darauf hinweisen, an welchen Stellen effizient optimiert werden kann: Wir verstehen diese Arbeit auch als Aufklärung und wollen deutlich machen, dass durch eine Verbesserung der medizinisch-therapeutischen Versorgung von traumatisierten Geflüchteten die Gesellschaft als Ganzes profitiert“, so Dr. Maitra weiter.
Situation hat sich nicht grundlegend gebessert
„Derzeit müssen wir leider festhalten, dass sich die Versorgungssituation für traumatisierte Geflüchtete im Gegensatz zum letzten vorgelegten Versorgungsbericht 2020 nicht grundlegend gebessert hat“, betont Dr. Erik Nordmann, der Menschenrechtsbeauftragte der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg. „Es bestehen weiterhin Versorgungslücken. Hilfsbedürftige kranke Menschen werden nach erfahrener Gewalt und psychischen Traumata zu lange allein gelassen.“ Darüber hinaus sei zunehmend eine ablehnende gesellschaftliche Haltung durch populistische Strömungen feststellbar. „Das alles belastet diejenigen, die Hilfe brauchen, noch mehr und sorgt dafür, dass sich Leiden verschlimmern und chronifizieren können“, so Dr. Nordmann.
Konkret thematisiert der neue Versorgungsbericht unter anderem gesetzliche Einschränkungen, mit denen (traumatisierte) Geflüchtete konfrontiert sind. So gibt es Zugangshürden zur medizinischen Versorgung aufgrund der sozialrechtlichen Sonderstellung von Geflüchteten: Asylsuchende haben in den ersten 36 Monaten keinen automatischen Anspruch auf psychotherapeutische Leistungen; diese müssen individuell beim Sozialamt beantragt und genehmigt werden. Der Prozess ist langwierig. Mehrmonatige Bearbeitungszeiten ohne Aussicht auf eine Kostenzusage können dazu führen, dass Therapien gar nicht zustande kommen oder abgebrochen werden.
Zudem nennt der Bericht Herausforderungen, denen die neun Psychosozialen Zentren (PSZ) im Südwesten gegenüberstehen. Diese Anlaufstellen außerhalb der Regelversorgung sind auf die multilinguale, traumasensible psychosoziale Versorgung von Geflüchteten spezialisiert. Die Finanzierung der PSZ ist aber trotz vielfältiger Bemühungen weiterhin ohne langfristige und verlässliche Stabilität und ist mit hohen bürokratischen Hürden und geringer Planungssicherheit vergesellschaftet. – Dies gefährdet die Nachhaltigkeit der angebotenen Leistungen und erschwert die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Fachpersonal.
Sprachmittlung wird nicht systematisch finanziert
Auch bei der Behandlung (in den PSZ) selbst gibt es vielfältige Probleme: Grundsätzlich ist Sprachmittlung immer noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird nicht systematisch finanziert. In den PSZ, die ohnehin außerhalb des Regelsystems psychisch erkrankte Geflüchtete versorgen, müssen die Kosten selbst getragen werden.
Vor allem zeigt der Bericht aber, wie hoch der Bedarf generell ist und wie dringend die PSZ gebraucht werden. Im Jahr 2024 versorgten die Zentren im Südwesten insgesamt 2.559 Klienten. Zwischen den Landkreisen sind große Unterschiede festzustellen, bisher kann bei Weitem nicht von einer flächendeckenden Versorgung gesprochen werden. Auch in Gebieten, in denen vergleichsweise viele Klienten behandelt wurden, besteht deutlich mehr Bedarf, als es die Kapazitäten der PSZ zulassen.
Die Landesärztekammer und die Landespsychotherapeutenkammer appellieren im Vorfeld der baden-württembergischen Landtagswahlen an die künftige Landesregierung, die Probleme schnellstmöglich anzugehen. Der Versorgungsbericht zeigt Lösungswege auf: Eine verlässliche, nachhaltige und am Versorgungsbedarf ausgerichtete finanzielle Absicherung der PSZ aus öffentlichen Mitteln, Ausbau und Finanzierung von professioneller Sprachmittlung im Gesundheitswesen, Anpassung von Bedarfsplanungen und Förderprogramme, um ambulante psychotherapeutische Versorgung generell (auf dem Land) attraktiver zu machen – dies alles gehört dazu. „Es wurden seit dem letzten Bericht punktuell durchaus Verbesserungen erzielt; dennoch bleibt die Versorgung teils schwer traumatisierter Menschen hierzulande herausfordernd“, sind sich Dr. Maitra und Dr. Nordmann einig. „Der Bericht sollte Anstoß für wirklich nachhaltige Veränderungen geben.“
Impuls zum Um- und Vorausdenken
Die beiden Menschenrechtsbeauftragten sehen den Bericht nicht zuletzt als „Impuls zum Um- und Vorausdenken“ in einem gesellschaftlichen Klima, in dem oft genug reißerische Berichte über Straftaten verübende Migranten und Debatten über „noch mehr Abschottung“ dominieren. „Wir sollten die Behandlung von Traumafolgen als Prävention begreifen“, hebt Dr. Maitra hervor. „Wir wissen aus dem Arbeitsalltag der PSZ, dass die Nichtbehandlung psychischer Traumafolgen mit einem erhöhten Risiko der Eigen- und Fremdgefährdung einhergehen kann. Die rechtzeitige Behandlung von traumatisierten Geflüchteten kann umgekehrt also das Risiko für Suizide und auch für aggressive Handlungen gegen Andere senken.“ Dr. Nordmann ergänzt: „Psychosoziale Zentren sollten deshalb Teil der Grundversorgung sein. Ohne sie bleiben viele Überlebende von Folter und Krieg unversorgt – was neben dem individuellen Leiden mit hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft einhergeht.“
Der neue Versorgungsbericht ist ab sofort verfügbar und kann auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingesehen werden.
