30. September 2025
Neue Handreichung: Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung

Eine Schwangerschaft kann ein freudiges Ereignis ankündigen. Sie kann aber auch schwerwiegende Konflikte und persönliche Krisen auslösen. Die Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten ist eine wichtige gesellschafts- und gesundheitspolitische Aufgabe.
Das Land hat einen gesetzlich verankerten Sicherstellungsauftrag zu erfüllen und für ein ausreichendes Angebot an Schwangerschaftsberatungsstellen sowie für eine ausreichende Versorgung mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zu sorgen. Dabei gewährleisten die aktuell 123 Beratungsstellen in Baden-Württemberg eine flächendeckende und wohnortnahe Unterstützung der Betroffenen.
Eine neue Handreichung des Landes Baden-Württemberg, in die auch Input der Landesärztekammer eingeflossen ist, soll Ärztinnen und Ärzten sachliche Informationen und eine praxisnahe Orientierung zum Thema bieten. Sie enthält rechtliche und organisatorische Hinweise rund um den Schwangerschaftsabbruch und möchte zur fachlichen Sicherheit und Klarheit beitragen.
Die Publikation kann auf der Seite des baden-württembergischen Sozialministeriums heruntergeladen werden.