Pixabay
Services für Ärztinnen und Ärzte
Fachsprachenprüfung & Kenntnisprüfung

Die Fachsprachenprüfung bezieht sich auf die Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit. Das medizinische Fachwissen des Kandidaten wird keiner Bewertung unterzogen.

Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung, die aus einer klinisch-praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und einer anschließenden mündlichen Prüfung besteht. Hier geht es also um das medizinische Fachwissen des Kandidaten.

Fachsprachenprüfung

Nach der Bundesärzteordnung müssen Ärzte in Deutschland einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen. Diese ist Voraussetzung für eine Approbation. Um die Sprachkenntnisse nachzuweisen, können die betroffene Ärztinnen und Ärzte eine Fachsprachenprüfung ablegen. 

Jeder, der in Baden-Württemberg bei dem Regierungspräsidium Stuttgart (Link siehe unten) einen Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis als Ärztin/Arzt stellt und

  • ListItem
    keinen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule oder
  • ListItem
    keinen Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder
  • ListItem
    keinen Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat,

muss die für eine ärztliche Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Das Antragsverfahren auf Approbation als Ärztin/Arzt erfolgt beim Regierungspräsidium Stuttgart. Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft die Unterlagen und übermittelt in den Fällen, in denen eine Fachsprachenprüfung notwendig ist, die erforderlichen Daten des Prüfungskandidaten an die Landesärztekammer Baden-Württemberg. Eine persönliche Anmeldung für die Fachsprachenprüfung bei einer Bezirksärztekammer ist daher nicht notwendig.

Nachdem die Landesärztekammer die Daten des Antragstellers vom Regierungspräsidium erhalten hat, werden die Daten erfasst und an die Bezirksärztekammer weitergeleitet. Von der zuständigen Bezirksärztekammer erhalten die Prüfungsteilnehmer umgehend eine Eingangsbestätigung und eine Gebührenbescheid zugeschickt. Erst nach Erhalt Prüfungsgebühr in Höhe von 420 Euro wird dem Prüfling eine Einladung zur Fachsprachenprüfung zugeschickt.

Die Fachsprachenprüfung im Detail

Die Fachsprachenprüfung dient zur Feststellung der für den Arztberuf erforderlichen Fachsprachenkenntnisse in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation, basierend auf dem Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.

Mit dieser Prüfung müssen Sie Ihre Fachsprachenkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten nachweisen. Die sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen werden dabei anhand speziell entwickelter Bewertungskriterien evaluiert. Die Prüfer sind erfahrene Ärztinnen und Ärzte, die anhand eines im Vorfeld klar definierten Fallbeispiels eine typische Situation aus dem Krankenhausalltag simulieren.

Das medizinische Fachwissen des Kandidaten wird keiner Bewertung unterzogen.







Kenntnisprüfung

Nach der erfolgreich absolvierten Fachsprachenprüfung müssen Kandidaten aus Nicht-EU-Staaten eine medizinische Kenntnisprüfung ablegen. Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung, die aus einer klinischen Prüfung mit Patientenvorstellung und einer anschließenden mündlichen Prüfung besteht.

Seit Februar 2025 ist die Landesärztekammer Baden-Württemberg für die Organisation und Durchführung von Kenntnisprüfungen in der Humanmedizin für Personen aus sogenannten Drittstaaten zuständig. Die Bezirksärztekammer Südbaden nimmt – nach Meldung der Prüfungskandidaten durch das Regierungspräsidium Stuttgart – als Zentrale Stelle Kenntnisprüfung die Aufgaben wahr und ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Kenntnisprüfung. 

Die Kenntnisprüfung im Detail
  • ListItem

    Art: mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung in deutscher Sprache

  • ListItem

    Inhalt: grundsätzlich die Fächer Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend die Aspekte Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung

  • ListItem

    Dauer: mindestens 60, höchstens 90 Minuten, zuzüglich Zeit für die Erstellung eines Berichts, der Anamnese, Diagnose, Prognose, eines Behandlungsplans sowie einer Epikrise des Falles

  • ListItem

    Häufigkeit: wird in der Regel mindestens zweimal im Jahr angeboten

  • ListItem

    Zeitraum: Antragstellenden wird in der Regel ein Prüfungstermin
    innerhalb von vier bis fünf Monaten angeboten

  • ListItem

    Wiederholung: kann zweimal wiederholt werden.

Kontakt Kenntnisprüfung

  • ListItem
  • ListItem

    Servicetelefon Kenntnisprüfung: 

    0761/600-4717 

    Sprechzeiten:

    Mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr

  • ListItem

    Telefax: 0761/600-4757

  • ListItem

    Anschrift: 

    Bezirksärztekammer Südbaden 

    Zentrale Stelle Kenntnisprüfung  
    Postfach 100 229 

    79121 Freiburg 

    oder

    Sundgauallee 27, 79114 Freiburg