19. Januar 2026
|
Gemeinsam erarbeiteter Vorschlag öffentlich einsehbar
Entwurf der neuen GOÄ
© BundesärztekammerMitte Januar hat die Bundesärztekammer den Entwurf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf ihrer Website bereitgestellt. Es handelt sich dabei um einen zwischen Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung in Abstimmung mit den Beihilfekostenträgern gemeinsam erarbeiteten Vorschlag.
Da der GOÄ-Entwurf bei Ärztinnen und Ärzten zu Verständnisfragen führen kann, hat die Bundesärztekammer ausführliche Erläuterungen ergänzt. – Eine Novelle der GOÄ kann erst durch eine Verordnung der Bundesregierung rechtskräftig werden.
Hier gibt es weitere Informationen.
