13. März 2016

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(Elektronischer) Arztausweis

Elektronischer Arztausweis (Elektronischer Heilberufeausweis)

Symbolbild: Ärztegruppe steht zusammen© Adobe Stock / Iryna
Landesärztekammer bietet sicheres Dokument gemäß E-Health-Gesetz

Ausgabe des elektronischen Arztausweises startet im April

Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg können ab Ende März dieses Jahres über die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg ihren elektronischen Arztausweis beantragen.

Symbolbild: Ärztegruppe steht zusammen© Adobe Stock / Iryna

Die ursprünglich für Jahresanfang geplante Ausgabe, die der Vorstand der Landesärztekammer im Juli 2015 beschloss, hat sich um wenige Wochen verzögert. Grund hierfür ist zum einen die hohe Nachfrage nach elektronischen Arztausweisen seit Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes. Gleich mehrere Ärztekammern haben sich zeitgleich entschlossen, mit der Kartenausgabe zu starten, sodass der bislang einzige Kartenanbieter medisign GmbH derzeit mit Hochdruck daran arbeitet, die notwendigen Antragsportale einzurichten. Zum anderen plant medisign ab Mitte April ein Einstiegsangebot für den elektronischen Arztausweis, das auch den Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg zu Gute kommen wird. Somit wäre die etwas spätere Kartenausgabe im April sogar von Vorteil. In jedem Fall bleibt ausreichend Zeit bis zur Förderphase des qualifiziert signierten eArztbriefs, die gemäß eHealth-Gesetz im Januar 2017 starten soll.

Der neue elektronische Arztausweis ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, elektronische Dokumente rechtssicher zu signieren und für den Versand zu verschlüsseln. Er dient als elektronischer Heilberufeausweis für Ärztinnen und Ärzte gemäß § 291 a Abs. 5 SGB V, mit dem diese künftig auf die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und die Telematik-Infrastruktur zugreifen können.
Von der Landesärztekammer werden für die Ausgabe des elektronischen Arztausweises keine Gebühren erhoben. Allerdings entstehen je nach Auftrag (Karte, Lesegerät und/oder Software) einmalige und monatliche Kosten (www.medisign.de/10heilberufler/10produkte/70preisblatt), die von der medisign GmbH in Rechnung gestellt werden.

Ihren elektronischen Arztausweis beantragen Sie online im Mitgliederportal der Landesärztekammer mittels eines mit Ihren Stammdaten bereits vorbefüllten Formblattes. Von Ihrer Bezirksärztekammer erhalten Sie dann mit der elektronischen Auftragsbestätigung eine Auftragsnummer, mit der Sie den Antragsprozess abschließen können. Mit den ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen begeben Sie sich dann zur Identifizierung in eine Postfiliale, die PostIdent anbietet (http://standorte.deutschepost.de/Standortsuche?standorttyp=filialen_verkaufspunkte&lang=de und dort Eingabe der Postleitzahl und des speziellen Service "Postident"). Von dort wird dann das Antragskonvolut an die für Sie zuständige Bezirksärztekammer geschickt. Diese bestätigt Ihre Arzteigenschaft und erteilt der medisign GmbH die Produktionsfreigabe. Die medisign GmbH schickt Ihnen dann in getrennter Post Ihren elektronischen Arztausweis, Ihre PINs und die Rechnung(en).

Eine detaillierte Anleitung finden Sie in Kürze hier.