03. Dezember 2022

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Ergebnisse in Kürze

Die Kammerwahl ist gelaufen

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Über 70.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg waren bis zum 2. Dezember aufgerufen, sich an der Kammerwahl zu beteiligen und über die zukünftige Zusammensetzung ihrer Standesvertretung abzustimmen. Nach Auszählung der eingegangenen Stimmbriefe und Feststellung der Wahlergebnisse durch die Bezirkswahlausschüsse werden die Ergebnisse der Kammerwahl bereits gegen Ende der 49. KW auf der Website der Landesärztekammer veröffentlicht. Zusätzlich werden sie im Ärzteblatt Baden-Württemberg, voraussichtlich in Ausgabe 12/2022 (Erscheinungstemin ca. 16.12.2022), amtlich bekanntgemacht.

Allen, die sich an der Wahl beteiligt haben, sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt: Sei es die breite Masse der Ärzteschaft, die durch ihre Stimmabgabe die demokratische Legitimation der Ärztekammer unterstützt hat. Oder seien es die vielen Ärztinnen und Ärzte, die sich auf den entsprechenden Listen auf Kreis- und/oder Bezirksebene selbst zur Wahl gestellt haben. Sie alle haben die grundlegende Idee ärztlicher Selbstverwaltung mitgetragen und dafür gesorgt, dass die Ärztekammern in Baden-Württemberg auch weiterhin schlagkräftig bleiben können.

Und so geht es nun weiter: Die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Bezirksvertreterversammlungen finden landesweit am 11. Februar 2023 statt. In diesen Sitzungen werden die neuen Bezirksvorstände gewählt: Präsident beziehungsweise Präsidentin, Vizepräsident beziehungsweise Vizepräsidentin, Rechnungsführer beziehungsweise Rechnungsführerin, Schriftführer beziehungsweise Schriftführerin sowie weitere Beisitzer im Vorstand der Bezirksärztekammer. Es schließen sich die Wahlen der Delegierten zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und zum Deutschen Ärztetag an.

Im nächsten Schritt konstituiert sich am 4. März 2023 die Vertreterversammlung der Landesärztekammer und wählt den eigenen neuen Vorstand: Präsident beziehungsweise Präsidentin, Vizepräsident beziehungsweise Vizepräsidentin, Rechnungsführer beziehungsweise Rechnungsführerin, Schriftführer beziehungsweise Schriftführerin sowie weitere Beisitzer im Vorstand der Landesärztekammer. Die Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten der vier Bezirksärztekammern sind qua Amt „geborene“ Mitglieder des Vorstandes der Landesärztekammer.

Aktuelle Informationen zur Kammerwahl finden Sie weiterhin hier.