31. Januar 2023

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Betriebsärztliche Versorgung

Ärztliche Kompetenz in der Arbeitswelt ist unverzichtbar

Arbeitsmedizin© Adobe Stock

„Die Corona-Pandemie hat der Telemedizin zum Durchbruch verholfen. Vor einigen Jahren wurde noch darüber diskutiert, ob ihr Einsatz überhaupt vertretbar ist. Heute stehen wir vor der Frage, in welchen Versorgungsbereichen die Telemedizin sinnvoll eingesetzt werden kann und in welchen nicht“, sagt Dr. Wolfgang Miller, Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Ambulante Versorgung“ und Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, anlässlich der Konferenz „Telemedizin in der Arbeitsmedizin – Zugewinn für die betriebsärztliche Versorgung". Er warnte vor einer Überregulierung der digitalen Arbeitsmedizin. „Eine gesicherte Technik, von erfahrenen Medizinerinnen und Medizinern mit Augenmaß eingesetzt – damit sehe ich die Telemedizin in der Arbeitsmedizin auf einem guten Weg“, so Dr. Miller. Wichtig sei es dabei, den praktischen Einsatz kontinuierlich wissenschaftlich zu evaluieren.

„Digitalisierung, demografischer Wandel und Vernetzung verändern die Arbeitswelt grundlegend – und damit auch die arbeitsmedizinische Betreuung und Versorgung. Telemedizin spart Zeit und Wege. Das ist gerade in Anbetracht des akuten Fachkräftemangels für alle Beteiligten ein enormer Vorteil.“ Das sagte Dr. Günther Matheis, Vizepräsident der Bundesärztekammer (BÄK). 

Die Veranstaltung wurde von der BÄK gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und dem Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) durchgeführt. Sie soll die beteiligten Institutionen und Akteure im Arbeitsschutz anregen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. „Die Bundesärztekammer wird diesen Prozess auch zukünftig gerne begleiten“, so Dr. Matheis.

Er betonte das große Potenzial digitaler Instrumente für die Arbeitsmedizin. Videosprechstunden, Telekonsile oder Online-Schulungen könnten die persönliche Präsenz zwar nicht vollständig ersetzen, die betriebsärztliche Tätigkeit aber zeitlich und räumlich flexibilisieren. „Für die sachgerechte Anwendung digitaler Instrumente durch Ärztinnen und Ärzte sind allerdings dringend verlässliche Rahmenbedingungen in den Unternehmen notwendig. So müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich darauf verlassen können, dass die Vorgaben zum Datenschutz eingehalten werden und die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung gewährleistet ist“, stellte Dr. Matheis klar.

Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der BÄK, verwies auf die vielfältigen Chancen, die die Digitalisierung für die medizinische Versorgung eröffnet. So könnten Diagnostik und Therapie von einer breiteren Datengrundlage profitieren. Zugleich warnte er davor, die neuen Technologien als Allheilmittel zu sehen. „Die persönliche Zuwendung bleibt weiterhin der Goldstandard ärztlichen Handelns. Wenn die Digitalisierung im Gesundheitswesen gelingen soll, müssen die Ärztinnen und Ärzte als Vertrauenspersonen ihrer Patientinnen und Patienten eine zentrale Rolle spielen. Sie verfügen über das notwendige methodische Grundlagenwissen und können aufgrund ihres großen Erfahrungshorizonts als Lotse fungieren“, sagte Bodendieck.