12. August 2025
ÄBW Heft 8 erschienen

Editorial
Traumjob - quo vadis?
Tausend unbesetzte Hausarztsitze, inzwischen auch vereinzelt offene Sitze bei Fachärzten und eine Vielzahl nicht besetzter Arztstellen in den Kliniken führen zwar dazu, dass alle darüber reden, dass etwas getan werden muss, um mit den schwindenden Ressourcen und der Vielfalt der Versorgung umzugehen. (...)
Titelthema
Ärztliche Zu- und Abwanderung
In Deutschland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte sind nicht nur hier,
sondern auch in anderen Ländern geschätzt und willkommen. Die deutsche Approbation und Facharzt-Anerkennung steht nach wie vor für eine sehr hohe fachliche Qualifikation. Die Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten ist daher immer wieder ein Thema. Umso mehr, weil sie hier in der Versorgung gebraucht werden. (...)
Kammern und KV
Austausch von eHBA und Praxisausweise
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen elektronische Heilberufsausweise und Praxisausweise der Generation 2.0 nach Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nicht mehr eingesetzt werden, da diese einen veralteten Verschlüsselungsalgorithmus verwenden. Davon ist eine große Anzahl der derzeit in Anwendung befindlichen elektronischen Heilberufsausweise und Praxisausweise/Institutionskarten betroffen. (...)
Vermischtes
Interview: „Strategisches Denken ist hilfreich“
Im Fechten geht es neben Technik und Geschicklichkeit häufig auch
um kluge Worte und taktische Raffinesse. Dr. Sandra Scherer aus Schorndorf ficht seit über 30 Jahren für den Polizeisportverein Stuttgart und trainiert inzwischen auch den sportlichen
Nachwuchs. Das ÄBW sprach mit der Fachärztin
für Neurologie. (...)
Unsere Ausgaben lassen sich auch online als Blätter-PDF lesen oder downloaden.
Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen.
Werr die gedruckte Ausgabe abbestellen möchte, muss die digitale Ausgabe monatlich selbständig auf der Website lesen oder als PDF-Dokument herunterladen. Einen Aboservice oder Ähnliches gibt es dafür derzeit leider nicht.
Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?
Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich.
Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Daten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.