12. Mai 2024
ÄBW Heft 5 erschienen
Bei uns ist kein Platz für Verfassungsfeinde!
Zweiter Hitzeaktionstag
Hohe Skoliose-Auffälligkeit
Doppelinterview: „Gleichbehandlung ist demokratisches Grundprinzip“
Ärztekammer-Tätigkeitsbericht 2023
Genetische Diagnostik und Therapie
Ärzteblatt Baden-Württemberg digital
Internationaler Tag gegen Rassismus
Zwei weitere Notfallpraxen bleiben zu
Sanitätsdienst unselbstständig
Demokratie und Pluralismus
Sonder-Vertreterversammlung der KVBW
Hygienemängel als Folge der Impliziten Rationierung in der Pflege
Namen und Nachrichten
Von Grund auf sicher – Einfach vorbeugen gegen Lungenkrebs
Novelle der Approbationsordnung
Förderung geburtshilflicher Versorgung in Kliniken
Pädiatrische Weiterbildungsförderung
Alarmsignal für Landespolitik
Alkohol nüchtern betrachtet
Public Health vor Ort
Organspende-Register
Arztzeit bleibt knappe Ressource
GOÄ als Patientenschutz
Vertraulichkeitsregeln im Medizinforschungsgesetz
248 Millionen Euro für Krankenhäuser
Veranstaltungsübersicht
Bekanntmachungen
Impressum
Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert.
Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen. Ein anderes Beispiel sind Ärztinnen und Ärzte, die verlässlich einmal monatlich die digitale Ausgabe auf www.aerzteblatt-bw.de lesen oder sich als PDF-Datei aus dem „Archiv“ herunterladen. In der digitalen Ausgabe stehen alle Artikel uneingeschränkt und ganz bequem auf dem Smartphone, Tablet oder jedem anderen Endgerät zur Verfügung.
Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?
Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich.
Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Stammdaten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.