12. Mai 2024

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Ärzteblatt Baden-Württemberg

ÄBW Heft 5 erschienen

Ärzteblatt Baden-Württemberg 5/2024© Ärzteblatt Baden-Württemberg

Bei uns ist kein Platz für Verfassungsfeinde!


Zweiter Hitzeaktionstag

Hohe Skoliose-Auffälligkeit

Doppelinterview: „Gleichbehandlung  ist demokratisches Grundprinzip“

Ärztekammer-Tätigkeitsbericht 2023

Genetische Diagnostik und Therapie

Ärzteblatt Baden-Württemberg digital

Internationaler Tag gegen Rassismus

Zwei weitere Notfallpraxen bleiben zu 

Sanitätsdienst unselbstständig 

Demokratie und Pluralismus 

Sonder-Vertreterversammlung der KVBW


Hygienemängel als Folge der Impliziten Rationierung in der Pflege


Namen und Nachrichten 

Von Grund auf sicher – Einfach vorbeugen gegen Lungenkrebs 

Novelle der Approbationsordnung 

Förderung geburtshilflicher Versorgung in Kliniken 

Pädiatrische Weiterbildungsförderung 

Alarmsignal für Landespolitik 

Alkohol nüchtern betrachtet 

Public Health vor Ort 

Organspende-Register 

Arztzeit bleibt knappe Ressource 

GOÄ als Patientenschutz 

Vertraulichkeitsregeln im Medizinforschungsgesetz

248 Millionen Euro für Krankenhäuser


Veranstaltungsübersicht
Bekanntmachungen
Impressum


Ärzteblatt Baden-Württemberg digital

Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert.

Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen. Ein anderes Beispiel sind Ärztinnen und Ärzte, die verlässlich einmal monatlich die digitale Ausgabe auf www.aerzteblatt-bw.de lesen oder sich als PDF-Datei aus dem „Archiv“ herunterladen. In der digitalen Ausgabe stehen alle Artikel uneingeschränkt und ganz bequem auf dem Smartphone, Tablet oder jedem anderen Endgerät zur Verfügung.

Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?

Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich. 

Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Stammdaten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.