12. April 2025

|
Ärzteblatt Baden-Württemberg

ÄBW Heft 4 erschienen

ÄBW 4/2025© Ärzteblatt Baden-Württemberg
Aus dem Inhalt

Editorial

Personalisierte Medizin
Mit den rasanten Fortschritten in Diagnostik und Therapie sowie dem tieferen Verständnis komplexer Krankheitsbilder stehen wir an einem Wendepunkt des Gesundheitssystems. Die Personalisierte Medizin bietet eine historische Chance: Sie verspricht, durch individuelle und zielgerichtete Therapien eine höhere Behandlungseffizienz zu erreichen, die sowohl den Patientinnen und Patienten als auch der Solidargemeinschaft zugutekommt. (...)

Titelthema

Digitalisierung muss „praxisnah gedacht und gemacht“ sein
Papierlose Kommunikation zwischen Arztpraxis, Krankenhaus und Apotheke, Videosprechstunde, Apps auf Rezept: Dies alles sind Beispiele für digitale Technologien,
die den Gesundheitssektor massiv verändern. (...)

Kammern und KV

Vertreterversammlung der KVBW
Die Trauer um eine getötete Psychotherapeutin, die aktuelle Gesundheitspolitik und die Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes bestimmten die Diskussion bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Mitte März. (...)

Online-Kammerbeitrag
Jedes Frühjahr erhalten alle Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg von ihrer Kammer den Erhebungsbogen zum Ärztekammerbeitrag zugeschickt. Für die Rücksendung des ausgefüllten Erhebungsbogens sowie der Nachweise gilt eine Frist von
vier Monaten nach Zustellung. (...)

Vermischtes

„Die Entwicklung geht in die richtige Richtung“
Bisher war in Baden-Württemberg für schwangere Ärztinnen das Operieren in der Regel nicht möglich. Das hat sich nun geändert. Allerdings war viel Überzeugungsarbeit
notwendig. Maßgeblich daran beteiligt war Dr. Sabine Ewerbeck, Stellvertretende Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes am Uniklinikum Heidelberg. (...)

ÄBW-Archiv

Unsere Ausgaben lassen sich auch online als Blätter-PDF lesen oder downloaden.

Ärzteblatt Baden-Württemberg digital

Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen. 

Werr die gedruckte Ausgabe abbestellen möchte, muss die digitale Ausgabe monatlich selbständig auf der Website lesen oder als PDF-Dokument herunterladen. Einen Aboservice oder Ähnliches gibt es dafür derzeit leider nicht.

Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?

Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich. 

Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Daten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.