11. April 2024

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Ärzteblatt Baden-Württemberg

ÄBW Heft 4 erschienen

Ärzteblatt Baden-Württemberg 4/2024© Ärzteblatt Baden-Württemberg

Editorial
Verheerendes Signal


Hausärzte: Budgetierung greift wieder

Second-Victim-Phänomen

Sprechstunde für angehende Allgemeinmediziner

Wiedereinstieg für MFA

Ärztliche Weiterbildung – Wunsch und Wirklichkeit

Vertreterversammlung der KVBW

Homöopathie: Faire Debatte auf Augenhöhe

Nachruf auf Prof. Dr. Eugen Huber-Stentrup

Deutscher Ärztetag

MFA unverzichtbar im Gesundheitswesen



Namen und Nachrichten

Interview: „Scham, Wut und Enttäuschung“

Arbovirale Infektionen 

Cloudplattform MEDI:CUS 

Hausärztetag Baden-Württemberg

Krankenhausreform wird konkreter

Finanz-Infusion für Kliniken gefordert

Neues InfektNews-Dashboard

Honorarabzug war rechtmäßig

HIV-Wissen für Klinik und Praxis

Neue Bücher


Veranstaltungsübersicht
Bekanntmachungen
Impressum


Ärzteblatt Baden-Württemberg digital

Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert.

Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen. Ein anderes Beispiel sind Ärztinnen und Ärzte, die verlässlich einmal monatlich die digitale Ausgabe auf www.aerzteblatt-bw.de lesen oder sich als PDF-Datei aus dem „Archiv“ herunterladen. In der digitalen Ausgabe stehen alle Artikel uneingeschränkt und ganz bequem auf dem Smartphone, Tablet oder jedem anderen Endgerät zur Verfügung.

Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?

Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich. 

Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Stammdaten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.