12. März 2024

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Ärzteblatt Baden-Württemberg

ÄBW Heft 3 erschienen

Ärzteblatt Baden- 3/2024© Ärzteblatt Baden-Württemberg

Nicht nur Kliniken sterben


Gesundheitsminister muss handeln
MEDIZIN 2024 erfolgreich
Spannender und vielseitiger Beruf
Homöopathie: Online-Termin am 27. März
Experten warnen vor Bundes-Ethikkommission
Vielfalt macht uns stark
Erreichbarkeit der 116 117 weiter verbessert
Ärztekammer als App
Fünf Notfallpraxen bleiben geschlossen
Kinderärztliches Wirken am Limit
Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin Waldshut
Digital-Gesetze und elektronische Patientenakte


Erinnerung an Georg Groddeck


Namen und Nachrichten
Interview: „Nur noch wirtschaftliche Größe“
Neue STIKO-Mitglieder
Petition für kriselnde Klinik
Patientinnen und Patienten wie alle anderen?
100 Jahre PVS Baden-Württemberg
Azubis in Freien Berufen
Ärztliche Weiterbildung stärken
Fünf Jahre im Zeichen der Innovation 


Veranstaltungsübersicht
Bekanntmachungen
Impressum


Ärzteblatt Baden-Württemberg digital

Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert.

Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen. Ein anderes Beispiel sind Ärztinnen und Ärzte, die verlässlich einmal monatlich die digitale Ausgabe auf www.aerzteblatt-bw.de lesen oder sich als PDF-Datei aus dem „Archiv“ herunterladen. In der digitalen Ausgabe stehen alle Artikel uneingeschränkt und ganz bequem auf dem Smartphone, Tablet oder jedem anderen Endgerät zur Verfügung.

Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?

Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich. 

Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Stammdaten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.