12. Februar 2024
ÄBW Heft 2 erschienen

Ärztekammerbeitrag – Pflicht oder Chance
Notfalldienst-Vertreterbörse der KVBW
KVBW zum Krisengipfel
Ärzte- und Apothekerschaft kooperieren
Homöopathie: Zweites Beteiligungsverfahren läuft
Landesärztekammer gegen Rechtsextremismus
Ärzteblatt Baden-Württemberg digital
Hohe Auszeichnungen für Dr. Baier
Höchstes Honorar-Ergebnis seit Jahren
Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin im Zollern-Alb-Kreis
Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin im Landkreis Rottweil
Versorgungslandschaft der Zukunft
Namen und Nachrichten
Interview: „Vertreten Sie das Wohl der Patienten“
Verbindliche Steuerung ist der Schlüssel
Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung
Organspendezahlen im Aufwärtstrend
Klimakrise kostet Leben
Verbände kommentieren Krisengipfel
Warnstreik an Universitätskliniken
Veranstaltungsübersicht
Bekanntmachungen
Impressum
Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert.
Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen. Ein anderes Beispiel sind Ärztinnen und Ärzte, die verlässlich einmal monatlich die digitale Ausgabe auf www.aerzteblatt-bw.de lesen oder sich als PDF-Datei aus dem „Archiv“ herunterladen. In der digitalen Ausgabe stehen alle Artikel uneingeschränkt und ganz bequem auf dem Smartphone, Tablet oder jedem anderen Endgerät zur Verfügung.
Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?
Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich.
Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Stammdaten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.