12. Dezember 2024
ÄBW Heft 12 erschienen

Editorial
Die elektronische Patientenakte kommt
Die elektronische Patientenakte (ePA 3.0) muss allen gesetzlich Krankenversicherten von ihrer Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden, sofern sie nicht widersprochen haben. Die ePA4all – wie sie in bestem Werbedeutsch heißt – soll ab dem 15. Februar nach vierwöchiger Testphase in drei Pilotregionen flächendeckend zur Verfügung stehen. Die ePA ist weder eine Fallakte für Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Krankenhäusern, noch ersetzt sie deren persönliche Aufzeichnungen. Es ist die Gesundheitsakte der gesetzlich versicherten Bürger. (...)
Kammern und KV
Vertreterversammlung der Landesärztekammer
Es waren und sind unruhige Zeiten, in denen die Delegierten der Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg für ihre Herbstsitzung – traditionell stehen hier die Kammerfinanzen im Fokus – zusammenkamen: Russlands weiterhin brutaler Krieg gegen die Ukraine, Gewalt im Nahen Osten, Demagogen, die Wahlen gewinnen und dabei die Wahrheit „zurechtbiegen“ sowie im Inland der Bruch der Regierungskoalition, dessen Konsequenzen für den reformbedürftigen Gesundheitssektor nicht absehbar sind. Umso wichtiger war es den Delegierten daher, mit aller gebotenen Sachlichkeit zu debattieren und die Ärzteschaft in diesen unruhigen Zeiten stabil aufzustellen. (...)
Vermischtes
„Viele warten zu lange, bis sie sich Hilfe holen“
Aus eigener Erfahrung weiß Dr. Petra Dallmann, dass Leistungssportler nicht nur körperlich, sondern auch mental an ihre Grenzen gehen. Als Schwimmerin gewann sie mit der Freistilstaffel 2001 den Weltmeistertitel, mehrere Europameistertitel und die Bronzemedaille bei den Olympischen Spielen 2004. Parallel zum Spitzensport studierte sie Medizin. Mit der Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sprach ÄBW-Chefredakteur Dr. Oliver Erens. (...)
Unsere Ausgaben lassen sich auch online als Blätter-PDF lesen oder downloaden.
Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen.
Werr die gedruckte Ausgabe abbestellen möchte, muss die digitale Ausgabe monatlich selbständig auf der Website lesen oder als PDF-Dokument herunterladen. Einen Aboservice oder Ähnliches gibt es dafür derzeit leider nicht.
Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?
Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich.
Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Daten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.