14. Januar 2024

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Ärzteblatt Baden-Württemberg

ÄBW Heft 1 erschienen

Ärzteblatt Baden-Württemberg 1/2024© Ärzteblatt Baden-Württemberg
Inhalt

Die Ärzteschaft in Baden und Württemberg von 1920 bis 1960


Ärztliche Vertrauensperson gegen Diskriminierung

Änderung des Beitragsfaktors

Vertreterversammlung der KVBW

MEDIZIN 2024

Neuer Service für Privat-Mediziner

9. Landeskongress Gesundheit

Herbert-Lewin-Preis 2023

Psychosomatische Medizin in Zeiten des Umbruchs

Substitutionsbehandlung im Fokus

Geplante Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie

Tag der Menschenrechte

eHealth Forum Freiburg

Transplantationsbeauftragte vernetzt 

Zum Tod von Prof. Mangold


Namen und Nachrichten

Interview: „Es fehlt leider alles"

Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis


Veranstaltungsübersicht
Bekanntmachungen
Impressum


Ärzteblatt Baden-Württemberg digital

Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert.

Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen. Ein anderes Beispiel sind Ärztinnen und Ärzte, die verlässlich einmal monatlich die digitale Ausgabe auf www.aerzteblatt-bw.de lesen oder sich als PDF-Datei aus dem „Archiv“ herunterladen. In der digitalen Ausgabe stehen alle Artikel uneingeschränkt und ganz bequem auf dem Smartphone, Tablet oder jedem anderen Endgerät zur Verfügung.

Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?

Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich. 

Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Stammdaten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.