01. Januar 2024
Änderung des Beitragsfaktors

Die Landesärztekammer ist die Berufsvertretung aller Ärztinnen und Ärzte. Die Aufgaben der Kammer hat der Gesetzgeber im Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg definiert. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhebt die Ärztekammer Beiträge von ihren Mitgliedern. Die Höhe des individuellen Kammerbeitrags ist abhängig von den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit. Deshalb verschicken die Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg in diesem Frühjahr wieder den Erhebungsbogen für den Kammerbeitrag an alle Mitglieder.
Wie auf unserer Website und im Ärzteblatt Baden-Württemberg (Ausgabe Dezember 2023) bereits berichtet, hat das baden-württembergische Ärzteparlament den Beitragsfaktor und die Beitragsordnung geändert; die entsprechenden Satzungsänderungen werden im Ärzteblatt Baden-Württemberg (Ausgabe Januar 2024) auf Seite 23 und 24 bekanntgemacht.
Demnach liegt der Beitragsfaktor für das Jahr 2024 bei 0,58 Prozent. Zudem wurde auch der pauschale Jahresbeitrag für freiwillige Kammermitglieder von bisher 150,00 auf 250,00 Euro und der jährliche Höchstbetrag von 5.000,00 auf 6.000,00 Euro erhöht. Der jährliche Mindestbeitrag stieg von 40,00 auf 50,00 Euro für Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit oder wenn die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit unter 10.000,00 Euro liegen.
Das baden-württembergische Ärzteparlament wird den Beitragsfaktor im Herbst erneut überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Weitere Informationen: Beitrag und Faktencheck Finanzen