Services für Ärztinnen und Ärzte
Qualitätssicherung Hämotherapie

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Unterlagen und Links zu externen Quellen in Bezug auf die Qualitätssicherung rund um die Transfusionsmedizin.

Was ist unser Service für Sie?

Der Bereich Qualitätssicherung der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer Baden-Württemberg führt mehrere Qualitätssicherungsmaßnahmen durch. Er ist somit maßgeblich an der Entwicklung und dem Aufbau neuer Verfahren in der Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen beteiligt. Informieren Sie sich auf dieser Seite über:

Qualitätssicherung Hämotherapie
Gesetze und Richtlinien

Information für Qualitätsbeauftragte Hämotherapie, Transfusionsverantwortliche und Transfusionsbeauftragte:
Die Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) / Gesamtnovelle 2023 findet erst für den Qualitätsbericht Hämotherapie ab dem Berichtsjahr 2024 Gültigkeit.


Jährlicher Bericht des Qualitätsbeauftragten

Den jährlichen Bericht des Qualitätsbeauftragten über die Umsetzung der Hämotherapie-Richtlinien können Sie online bearbeiten.

Der Zweck der Datenerhebung ist die Erfüllung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie).

Die allgemeinen Informationen zur Nachweisplicht finden Sie in den Downloads unter „Allgemeine Informationen zur Nachweispflicht“

Bevor Sie mit der Bearbeitung des Berichts beginnen, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung von Onlineumfragen.com und der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Zum Berichtsformular (onlineumfragen.com)


Nachweis zur Überwachung der Qualitätssicherung der Anwendung von Erythrozytenkonzentraten

Sie finden den "Nachweis zur Überwachung der Qualitätssicherung der Anwendung von Erythrozytenkonzentraten" in unserem Download-Bereich. Weiterhin stellen wir Ihnen an selber Stelle eine "Muster-Arbeitsanweisung Transfusion Erythrozytenkonzentrate" zur Verfügung.


Nachweis des Qualitätssicherungssystems der Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen

Die Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen sieht vor, dass die Landesärztekammer das Qualitätssicherungssystem der Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen (HSZZ) überwacht (Abschnitt 7.3 der Richtlinie).

Falls in einer Einrichtung HSZZ angewendet werden, sendet der Qualitätsbeauftragte Hämotherapie der Einrichtung seinen Bericht jährlich bis zum 01. März für den Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahres an die Landesärztekammer.

Im Download-Center finden Sie hierzu das Formular „Überwachung des Qualitätssicherungssystems der Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen“ und die „Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen“.