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Qualitätssicherung Hämotherapie
Allgemeine Informationen:
- Allgemeine Informationen zur Nachweispflicht
- Rechtliche Fragestellungen für Qualitätsbeauftragte Ärzte Hämotherapie - Haftungsrecht
(Dr. S. Neudam, Rechtsanwältin, Krull & Neudam Rechtsanwälte, Wiesbaden)
Gesetze und Richtlinien zur Hämotherapie
- Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz)
- Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Gesamtnovelle 2017 mit Erratum und Anpassung
- Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten / Gesamtnovelle 2020
Nachweis- und Berichtsformulare
- Jährlicher Bericht des Qualitätsbeauftragten über die Umsetzung der Hämotherapie-Richtlinien (Gesamtnovelle 2017): Neues Berichtsformular
- Nachweis zur Überwachung der Qualitätssicherung der Anwendung von Erythrozytenkonzentraten
- Muster-Arbeitsanweisung Transfusion Erythrozytenkonzentrate
Mustercurricula
- Mustercurriculum Qualitätsbeauftragter Hämotherapie
- Fortbildungsinhalte zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot
Weitere Informationen zum Thema Transfusionsmedizin:
- Paul-Ehrlich-Institut
- Bundesärztekammer
- Bundesministerium für Gesundheit
- Arbeitskreis Blut am Robert-Koch-Institut
Ansprechpartner
Sabine Hauber
Tel.: 0711/76 989-56, Fax: 0711/76 989-8800-56, E-Mail
letzte Änderung am 22.12.2020