Eine Landesärztekammer, vier Bezirksärztekammern, 47 Ärzteschaften
So organisieren wir uns

In Deutschland haben Ärztinnen und Ärzte das Recht der Selbstverwaltung. Diese wird von den Landesärztekammern übernommen. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verfügen über weitreichende Befugnisse, insbesondere im Bereich der beruflichen Weiterbildung.

Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte, ob berufstätig oder nicht, unterliegen daher der Meldepflicht. In Baden-Württemberg erfolgt die Anmeldung bei den vier Bezirksärztekammern. Hier kann ebenfalls der Arztausweis beantragt werden. 

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt mit ihren vier Bezirksärztekammern über 74.000 Ärztinnen und Ärzte.


Eine Landesärztekammer

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg - kurz LÄK BW - ist die Interessenvertretung und Serviceeinrichtung für alle Ärztinnen und Ärzte, die in Baden-Württemberg leben und/oder arbeiten. Sie setzt sich gemeinsam mit den vier Bezirksärztekammern für die Anliegen und Rechte ihrer Mitglieder ein. Darüber hinaus hat die Landesärztekammer die Aufgabe, in der Politik, in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Partnern über ärztlich-medizinische Anliegen und Themen zu informieren. 

Rechtsgrundlage für die ärztliche Berufsvertretung ist das Heilberufe-Kammergesetz des Landes Baden-Württemberg. Hier sind die Aufgaben der Landesärztekammer geregelt.

Vier Bezirksärztekammern


In Baden-Württemberg gibt es vier Bezirksärztekammern:
Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg.
Ihr Einzugsbereich ist an den der Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg angelehnt. 

Den Bezirksärztekammern obliegt das "operative Geschäft" der ärztlichen Selbstverwaltung - die Geschäftsstellen der Bezirksärztekammern sind Dienstleister für Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Fachangestellte und Patientinnen und Patienten.

Jede Bezirksärztekammer hat eine Vertreterversammlung und einen Vorstand. Sie kann einen Haushaltsausschuss sowie weitere Ausschüsse einsetzen. 

47 Ärzteschaften, Ärztlichen Kreisverbände und Kreisärzteschaften


Die 47 Ärzteschaften, Ärztliche Kreisverbände und Kreisärzteschaften lehnen sich geografisch an die Landkreise an. Sie unterstehen der Aufsicht der Bezirksärztekammern.