Arbeitsfähigkeit der Psychosozialen Zentren (PSZ) in Baden-Württemberg erhalten (26.11.2016)
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Kostenträger für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen auf, die Vergütungssätze so anpassen, dass eine Fest- und Teilzeitanstellung von Ärztinnen, Ärzten und Dolmetscher an den Psychosozialen Versorgungszentren finanzierbar ist.
Begründung:
Die Tätigkeit von Ärztinnen, Ärzten und Dolmetschern ist für die Arbeitsfähigkeit der Psychosozialen Zentren (PSZ) in Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung. Nach Überprüfung der Rentenversicherer im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens ist diese Tätigkeit in der Regel nicht selbstständig auf Honorarbasis, sondern nur in einem Angestelltenverhältnis durchführbar (sog. Scheinselbstständigkeit). Die hierdurch entstehenden hohen Sozial- und Nebenkosten erschweren die Tätigkeit der PSZ und machen sie teilweise sogar unmöglich.
Zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der für die Versorgung von Flüchtlingen wichtigen Einrichtungen ist es deshalb erforderlich, dass die Mehrkosten für die Anstellung im Gegensatz zur Finanzierung auf Honorarbasis durch die Landes- und kommunalen Kostenträger übernommen werden.
letzte Änderung am 30.11.2016