Individuelle Gesundheitsleistungen

Als "individuelle Gesundheitsleistungen" oder kurz IGeL werden die Leistungen bezeichnet, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht besteht.

Obwohl IGel-Leistungen nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen, können sie medizinisch sinnvoll sein und auf besonderen Wunsch des Patienten erfolgen. Nach Aufklärung über die entstehenden Kosten und schriftlicher Zustimmung des Patienten stellt der Arzt eine Privatrechnung über die erbrachten Leistungen aus.

Ausführliche Informationen zu IGeL-Leistungen finden Sie in unserem Merkblatt zu den IGeL-Leistungen.