Arzt gibt Patient die Hand
Objektive Klärung durch Gutachterkommissionen
Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Bei den vier Bezirksärztekammern sind Gutachterkommissionen eingerichtet, die als weisungsunabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärztin bzw. Arzt und den Patienten objektiv klären, ob die gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Ärztin bzw. Arzt und den Patienten.

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen tragen bei Streitigkeiten zur Befriedigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses bei, entlasten die Gerichte und werden den Interessen des Patienten dahingehend gerecht, dass sie diesem ein objektives und kostenfreies Verfahren zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfes gewährleisten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Kommissionen erstatten ein schriftliches Gutachten zu der Frage, ob ein der Ärztin bzw. dem Arzt vorwerfbarer Behandlungsfehler festgestellt werden kann, durch den die Patienten einen Gesundheitsschaden erlitten hat (oder erleiden wird). Den Kommissionen gehören neben der vorsitzenden Person, die die Befähigung zum Richteramt haben muss, in der Regel zwei ärztliche Mitglieder an, von denen mindestens ein ärztliches Mitglied in dem gleichen Gebiet tätig ist wie die oder der betroffene Ärztin oder Arzt.


Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen sind Feststellungen oder Empfehlungen. Wenn die Patienten oder die Ärztin bzw. der Arzt mit der Entscheidung der Gutachterkommission der Schlichtungsstelle nicht einverstanden ist, kann er den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Der Rechtsweg wird durch die Tätigkeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen nicht ausgeschlossen.

Durch die Besetzung dieser Gremien mit Ärztinnen und Ärzten sowie Volljuristen ist Sachverstand und Objektivität gewährleistet.


Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist für die Beteiligten gebührenfrei.


Die Verfahrensdauer vor den Gutachterkommissionen ist unterschiedlich, in der Regel ist jedoch mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von etwa zehn bis zwölf Monaten zu rechnen. Dies ergibt sich zum Teil aus den Schwierigkeiten des zu beurteilenden Sachverhaltes oder längeren Wartezeiten auf ärztliche Stellungnahmen, Berichte oder Sachverständigengutachten.


Die Arbeitsergebnisse der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden bundesweit im Rahmen der bei der Bundesärztekammer gebildeten Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ausgewertet. Hier kann somit ein wesentlicher Beitrag zur Fehlerprophylaxe geleistet werden, indem Erfahrungen aus der Tätigkeit dieser Gremien bei der ärztlichen Fortbildung verwendet werden.


Patienten und Ärzte können sich gleichermaßen schriftlich an die regional für sie zuständige Gutachterkommission wenden:

Von telefonischer Kontaktaufnahme bitten wir abzusehen.


Weiterführende Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Unsere Mitglieder finden an dieser Stelle nach persönlichem Login weitere Informationen.