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Weiterbildungsbefugte Ärztinnen und Ärzte

Ärztinnen und Ärzte, die in verantwortlicher Leitung die Weiterbildung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchführen, müssen hierfür von der Ärztekammer befugt sein

Seit 1. Juli 2020 ist in Baden-Württemberg eine neue Weiterbildungsordnung in Kraft getreten.

Für Ärztinnen und Ärzte, die eine Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2020 anstreben, steht auf dem Dashboard der Landesärztekammer Baden-Württemberg ein elektronisches Antragsverfahren zur Verfügung. 

Fortbildung „Wissen für Weiterbildende“ (WBB-Q-Fortbildung)

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat zur Verbesserung der Qualität der Weiterbildung vier online-Fortbildungsmodule „Wissen für Weiterbildende“ entwickelt. Sie richten sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte, die erstmalig eine Weiterbildungsbefugnis beantragen, um ihnen die notwendigen Grundinformationen für ihre Aufgaben zu vermitteln.

Ärzte
Symbolbild Online-Umfrage für Ärztinnen und Ärzte© Adobe Stock / valiantsin
Kriterienkatalog für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis im Gebiet Allgemeinmedizin (WBO 2020)

Für den Umfang der Befugniserteilung ist maßgeblich, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch die befugte Ärztin/den befugten Arzt unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages, der Leistungsstatistik sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungsstätte erfüllt werden können (§ 5 Abs. 5 WBO 2020).

Weiterbildungsbefugnis beantragen

Ärztinnen und Ärzte, die sich eingeloggt haben, können über das Dashboard ihre Weiterbildungsbefugnis beantragen. 

--> Wenn Sie sich ggf. neu registriert und anschließend mit Ihren persönlichen Daten eingeloggt haben, öffnen Sie Ihr Dashboard und dort die Applikation Weiterbildungsbefugnis beantragen, um Ihre Befugnis zu beantragen. 

Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft in Baden-Württemberg noch nicht in Ihren Stammdaten hinterlegt haben, werden Sie aufgefordert Ihre Kammermitgliedschaft freischalten zu lassen. Sie werden dadurch von Ihrer Bezirksärztekammer als Ärztin oder Arzt verifiziert und können im Anschluss Ihre Weiterbildungsbefugnis beantragen.

Schloss geschlossen© Pixabay
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Weiterbildungsbefugnis beantragen

Schritt 1: Vorabauskunft ausfüllen

  • ListItem
    Um für die antragstellende Person einen zutreffenden Formularsatz zusammenstellen zu können, wird diese gebeten einen aus 10 Punkten bestehenden Fragekatalog zu beantworten.
  • ListItem
    Beim Ausfüllen der Vorabauskunft werden die im Rahmen des Befugnisverfahrens relevanten Daten und Angaben gespeichert und in die weiteren Formulare übernommen, die nachfolgend zu bearbeiten sind. Die Vorabauskunft ermöglicht es der Ärztekammer bereits zu Beginn des Antragsverfahrens grundlegende Voraussetzungen für die Befugniserteilung zu prüfen, wie z. B. die Frage, ob die Person die Anerkennung, in der sie weiterbilden möchte, überhaupt besitzt.
  • ListItem
    Die Vorabauskunft wird von der zuständigen Bezirksärztekammer bearbeitet. Entweder kontaktiert die Kammer den Absender, um offene Punkte oder Unklarheiten zu klären oder die antragstellende Person erhält direkt eine Email mit Links zu den Online-ausfüllbaren Dokumenten (Mantelbogen und Erhebungsbogen).

Schritt 2: Mantelbogen und Erhebungsbogen ausfüllen

  • ListItem
    Mit dem Mantelbogen erhebt die Kammer von der antragstellenden Person die Eckdaten zu Person und Struktur der Weiterbildungsstätte, die als Voraussetzungen für die  Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis gegeben sein müssen.
  • ListItem
    Im fachspezifischen Erhebungsbogen werden dann konkret erfragt und erhoben (zum Beispiel die personelle Ausstattung, die Leistungsstatistik und die vorliegenden Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten) der Weiterbildungsstätte.

Schritt 3: Prüfen und Erteilen der Weiterbildungsbefugnis durch die Kammer

  • ListItem
    Auf Grundlage der in den Erhebungsbögen gelieferten Angaben und weiteren - zusammen mit den ausgefüllten Formularen - einzureichenden Unterlagen (z. B. Weiterbildungscurriculum, Leistungsstatistiken) prüft die Kammer - unter Beteiligung von Fachvertretern - in welchem zeitlichen und inhaltlichen Umfang die beantragte Weiterbildungsbefugnis erteilt werden kann. 
  • ListItem
    Dieses Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Falls Informationen nachgefordert oder Angaben plausibilisiert werden müssen, können Rückfragen von Seiten der Kammer notwendig werden. 

Am Ende des Prüfprozesses steht die Entscheidung der Bezirksärztekammer, die in einem schriftlichen Befugnisbescheid festgehalten wird.

FAQ von Weiterbildungsbefugten (Häufig gestellte Fragen)